11206/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Kurt List

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Ungleichbehandlung der Finanzierung der Grundlagenforschung in Österreich am Beispiel der IST Austria

 

Für das im Jahr 2009 eröffnete Institute of Science and Technology (IST) Austria in Klosterneuburg wurde bereits bei der Gründung 2006 eine zehnjährige Finanzierung sichergestellt.

Auf Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung wurden für den Zeitraum von 2006 bis 2016 Bundesmittel in Höhe von 290 Mio. Euro fixiert. Davon stehen dem Institut 195 Mio. Euro ohne Auflagen zur Verfügung, die Auszahlung der restlichen 95 Mio. Euro ist an die Einwerbung von Drittmitteln (vor allem Forschungsfördermittel) in gleicher Höhe gebunden. Das Land NÖ stellt in den ersten zehn Jahren rund 130 Mio. Euro zur Verfügung, und zwar in Form der Grundstücke sowie der für Bau- und Erhaltungskosten für die Gebäude. In Summe beträgt die Förderung durch Bund und Land damit in den ersten zehn Jahren 420 Mio. Euro.

 

Jetzt erhielt das IST Austria eine langfristige Finanzierungszusage von Bund und Land für die Jahre zwischen 2017 und 2026 in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro. Eine entsprechende Vereinbarung dazu wurde bereits von Finanzministerin Maria Fekter, Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle und Landeshauptmann Erwin Pröll (alle ÖVP) gemeinsam mit IST-Präsident Thomas Henzinger unterzeichnet.

 

Für die nun ausgehandelte, über 2016 hinausgehende Finanzierung soll wieder eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land geschlossen werden. Geplant ist, dass der Bund im Schnitt 65,8 Mio. Euro pro Jahr zwischen 2017 und 2026 zur Verfügung stellt. Weitere jeweils 16,6 Mio. Euro sind an die Einwerbung von Drittmittel in dieser Höhe und die Erfüllung "forschungsimmanenter Qualitätskriterien" gebunden. In Summe sind das also maximal 99 Mio. Euro pro Jahr. Dazu kommen in diesem Zeitraum vom Land NÖ 270 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Infrastruktur am IST-Campus und 98 Mio. Euro für den technischen Betrieb, in Summe also 368 Mio. Euro.

 

Ein solches Füllhorn an Fördermitteln über eine so lange Laufzeit sorgt selbst in wissenschaftlichen Kreisen für Irritationen. Der Vorsitzende der Rektorenkonferenz (uniko), Heinrich Schmidinger, zeigte sich in einer ersten Reaktion vor allem hinsichtlich der Argumentationslinie und des Zeitpunktes der hohen finanziellen Zusagen an das IST Austria „irritiert“. Ein Ungleichgewicht ortet auch der Präsident des Österreichischen Wissenschaftsrats (ÖWR), Jürgen Mittelstraß,


"angesichts der Unterdotierung der Unis und erheblicher Sparzwänge der ÖAW samt Institutsschließungen". Für den Vorsitzenden des Rats für Forschung und Technologieentwicklung (RFT), Hannes Androsch, wiederum macht ein Jahr nach dem Beschluss der Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) durch die Bundesregierung „eine ISTA-Schwalbe eben auch noch keinen Forschungssommer".

 

Die bisherigen Leistungen des IST Austria sind selbstverständlich anzuerkennen, ähnliche Spezialförderungen wären aber auch bei einzelnen Instituten „normaler“ Universitäten angemessen und sinnvoll.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie begründen Sie die hohen finanziellen Zusagen an das IST Austria?

 

2.      Warum erfolgte diese Zusage zu einem so frühen Zeitpunkt?

 

3.      Aufgrund welcher wissenschaftlichen Fakten, Qualitätskriterien und insbesondere Leistungsvereinbarungen erfolgte diese Entscheidung?

 

4.      Welche Personen/Gremien waren mit der Erstellung dieser Leistungsvereinbarungen und Qualitätskriterien betraut und wie und von welchen Gremien wurden diese wissenschaftlich auf ihre Haltbarkeit überprüft? (Bitte um Darstellung der Qualifikation der einzelnen Personen in diesen Gremien)

 

Bekommen sämtliche anderen österreichischen Universitäten, die Grundlagenforschung betreiben, vergleichbare Zusagen über finanzielle Mittel bis 2026? Wenn nein, warum nicht bzw. für welchen Zeitraum bekommen die anderen Universitäten jeweils generell ihre finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

 

5.      Wann wird das bereits von Ihren VorgängerInnen angekündigte Gesetz zur Absicherung der Grundlagenforschung im Ministerrat verabschiedet? Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Wie werden Budgetplanung und Ziele des IST Austria bis 2026 überprüft und welche Gremien sind damit befasst, wenn nein, warum nicht? (Bitte um Darstellung der Qualifikation der einzelnen Personen in diesen Gremien)

 

7.      Welche Sanktionen gibt es, wenn die erreichten Ziele nicht eingehalten werden, wer beschließt diese zu welchen Zeitpunkten(Stichwort Exit-Strategie) und welche Gremien sind damit befasst?

 

8.      Warum wird das IST Austria gegenüber anderen Universitäten generell bevorzugt?


9.      Hat das IST Austria die Erwartungen in die Einrichtung einer Elite-Universität erfüllt und wenn ja, wie begründen Sie dies anhand der einzelnen dem Institut gesetzlich vorgegebenen Ziele (Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung; neue Forschungsfelder erschließen und entwickeln; hochwertige Postgraduiertenausbildung in Form von PhD-Programmen und Post Doc-Programmen; Forschung auf Grundlagehöchster international anerkannter Standards; weltweite Rekrutierung von höchstqualifiziertem Forschungspersonal; Ausbildung von höchstqualifizierten Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern; internationale Ausrichtung in Forschung und Lehre; Mitwirkung beim Aufbau von „Spin-Offs“; intensive Kooperation mit in- und ausländischen universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen)?

 

10.  Das IST Austria gibt selbst bekannt, dass die exzellente wissenschaftliche Leistung überwiegend von den Studierenden erbracht werden soll, halten Sie das für sinnvoll?

a.      Wenn ja warum?

b.      Wenn ja, wurde diese Tatsache in den Leistungsvereinbarungen, die zum Beschluss dieser hohen Finanzierungszusagen geführt haben, berücksichtigt?

 

11.  Wie werden die die ForscherInnen am IST Austria bezahlt? (Bitte um Darstellung des Gehaltsschemas in sämtlichen akademisch besetzten Bereichen inklusive Rektorat)

 

12.  Sind Sie der Meinung, dass auch andere Universitäten in der Lage sind mit ihren Studierenden exzellente wissenschaftliche Leistung zu erbringen? Wenn nein, warum nicht?

 

13.  Haben Sie vor auch anderen Universitäten die Ihrer Meinung nach exzellente wissenschaftliche Leistung erbringen diesen dieselben Mittel wie dem IST Austria zur Verfügung zu stellen?

a.      wenn ja, bis wann und nach welchen Kriterien sollen diese von welchen Gremien überprüft werden?

b.      wenn nein, warum nicht?