11214/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend transgene Insekten

 

 

In den USA, Malaysia und auf den Kaiman-Inseln ist es bereits zur Freisetzung transgener Insekten gekommen. Es ist weder veröffentlicht worden, um welche Insektenarten es ich dabei handelt noch zu welchem Zweck deren Schaffung und Freisetzung erfolgten. Auch wurden gravierende Mängel bei der Qualität der Zulassungskriterien festgestellt. Die positive Einschätzung in den USA etwa basierte auf zwei von insgesamt 170 angeführten wissenschaftlichen Studien. Diese berücksichtigten wiederum nur eine der vier im Gutachten aufgeführten Insektenarten.

Vor diesem Hintergrund ist es beunruhigend, dass derartige Freisetzungen auch in EU-Mitgliedsländern, konkret in Frankreich und Großbritannien geplant sind. Zumal eine Rückholaktion, im Falle auftretender Probleme, nicht möglich sein wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage:

 

  1. Welche genetisch modifizierten Insektenarten sollen in Frankreich und Großbritannien freigesetzt werden?
  2. Zu welchem Zweck soll diese Freisetzung erfolgen?
  3. Welche Risikoabwägungen wurden diesbezüglich vorgenommen bzw. vorgelegt?
  4. Welche EU-Behörde wird über die Zulassung dieser Freisetzungen entscheiden?
  5. Wie ist die österreichische Position zu diesem Unterfangen?
  6. Werden Sie sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Bewertungskriterien für diese Feldversuche – im Sinne des Gesundheits- und Naturschutzes – aussagekräftig, das heißt vor allem auf Langzeituntersuchungen basierend, sein werden?
  7. Wird die Öffentlichkeit innerhalb der EU (nicht nur flugfähige Insekten breiten sich absehbar auch über Landesgrenzen hinweg aus) zeitgerecht von eventuellen Freisetzungen informiert werden?
  8. Wenn ja, in welcher Form wird diese Information erfolgen?