11225/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Inanspruchnahme der Flugverkehrsleiterübergangsversorgung durch Verwaltungsdienstmitarbeiter

 

 

Hannes Androsch, sozialistischer Vorzeigeunternehmer wird in der Tageszeitung „Die Presse“ am 14. Jänner 2012, Seite 5, bezüglich sozialer Ungerechtigkeiten wie folgt zitiert: … Als besonders krasses Beispiel nennt Androsch die Pensionsregelung im Bergbau, die einen Pensionsantritt mit 50 Jahren ermöglicht. Und zwar auch Verwaltungsangestellten, "die in ihrem Arbeitsleben nie einen Stollen von innen gesehen haben". Solche Fehlentwicklungen abzubauen habe mit der Kürzung von Sozialleistungen nicht das Geringste zu tun - und lasse sich im Vorfeld einer Volksabstimmung auch gut kommunizieren.

Androsch weiters: Es klinge "wie Hohn", dass die Regierung die" vielen Beispiele für legalen Missbrauch auf der Ausgabenseite durch Steuererhöhungen finanzieren will".

 

Als weiteres Beispiel kann die legale missbräuchliche Verwendung der sogenannten Übergangsversorgung für Flugverkehrsleiter herangezogen werden, die vor den Augen und mit Wissen und Zustimmung des BMVIT stattfindet.

Diese Übergangsversorgung dient dazu, Flugverkehrsleiter etliche Jahre ehe sie die Regelpension antreten, vom aktiven Fluglotsendienst abzuziehen und sie ohne Beschäftigung die Jahre bis zum Pensionsantritt weiter zu bezahlen, wie wohl sie selbstverständlich in der Lage wären, etwa angehende Fluglotsen zu schulen oder sonstige Verwaltungsaufgaben zu erledigen.

In den Genuss dieser Übergangsversorgung kommen aber auch Fluglotsen, die nur teilweise als Lotsen tätig sind, ja sogar solche, die schon seit Jahren keiner geregelten Lotsentätigkeit nachgehen sondern in der Verwaltung oder im Management tätig sind. So hat ein von der Austro Control GmbH seit Jahren an das BMVIT/OZB ausgeliehener Mitarbeiter, der ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt war, mit Jahresbeginn die sogenannte Übergangsversorgung angetreten, obwohl dafür kein sachliches Argument sondern nur der formale Rahmen spricht. Dieser Mitarbeiter bezog auch während seiner Zeit als Verwaltungsmitarbeiter in der OZB nicht den für öffentlich Bedienstete vorgesehenen Bezug sondern den weitaus höheren Bezug eines Fluglotsen.

 


Das Grundprinzip ist auch in der Austro Control GmbH weit verbreitet. Einerseits wird seit Jahren der Mangel an Fluglotsen beklagt und Unmengen an teuer zu bezahlenden Überstunden geleistet, andererseits werden Fluglotsen trotz voller Verwendungsfähigkeit im Lotsendienst für Verwaltungs- und Managementaufgaben entweder teilweise oder zur Gänze eingesetzt, die dafür natürlich ihr Lotsengehalt weiter beziehen. Es ist nicht zu erkennen, dass das dafür verantwortliche Management auch nur im Ansatz bereit wäre, Gegenmaßnahmen zu ergreifen – zu groß scheint die Furcht vor der Personalvertretung, zu groß die Furcht einen absehbaren Konflikt trotz homogen roter politischer Farbgebung zu verlieren.

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen dazu an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Fluglotsen, die über eine gültige Lotsenberechtigung verfügen oder in der Vergangenheit besessen haben, werden von der Austro Control GmbH beschäftigt?

2.     Wie viele davon werden mit einem bestimmten Anteil ihrer dienstlichen Verpflichtung zu Tätigkeiten abseits des Lotsenpults, des Radararbeitsplatzes herangezogen?

3.     Welche Tätigkeiten sind dies?

4.     In welchem Umfang gerechnet in Lotsenvollzeitbeschäftigungseinheiten werden solche Tätigkeiten geleistet?

5.     Wie viele Stunden sind pro Lotse/in pro Woche zu leisten?

6.     Wie viele Fluglotsen, die über eine gültige Lotsenberechtigung verfügen oder in der Vergangenheit besessen haben, werden gänzlich zu Tätigkeiten abseits des Lotsenpults, des Radararbeitsplatzes herangezogen?

7.     Welche Tätigkeiten sind dies und wo, beim wem und für wen werden diese erbracht?

8.     In welchem Umfang gerechnet in Lotsenvollzeitbeschäftigungseinheiten werden solche Tätigkeiten geleistet?

9.     Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Dienstgeberkosten pro Lotsen/in?

10.  Wie viele Fluglotsen/innen haben jeweils 2008, 2009, 2010 und 2011 die Übergangsversorgung in Anspruch genommen?

11.  Wurde jemals anderen Personen als Fluglotsen die Übergangsversorgung gewährt?

12.  Wenn ja, wie oft und auf welcher Rechtsgrundlage?

13.  Wie hoch waren die Aufwendungen für diese Übergangsversorgungen jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011?

14.  Wie hoch waren die jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 von Fluglotsen/innen geleisteten Überstunden und welche Kosten - die von den Luftfahrtunternehmern zu bezahlen waren- sind der Austro Control GmbH dadurch entstanden?

15.  Werden Sie, wie auch von Ihrem Parteifreund Androsch gefordert, diese Fehlentwicklung, Lotsen für Verwaltungs- und Managementdienste heranzuziehen, aber ihnen weiterhin die Vorteile eines Fluglotsenvertrages zukommen zu lassen, beenden?

16.  Wenn ja, wann?

17.  Wenn nein, warum nicht?