11232/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen
im öffentlichen Dienst

Unter Kurzpraktika werden im Folgenden Praktika mit einer Dauer von höchstens 3

Monaten verstanden, die nur einmal jährlich stattfinden. Ausbildungspraktika haben

hingegen Ausbildungscharakter, welche die Berufs- oder Schuldbildung ergänzen und

vertiefen und jedenfalls länger als 3 Monate andauern, höchstens aber ein Jahr.

Aus vielen in der Vergangenheit geführten Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen

ArbeitgeberInnen für Praktika wurden den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe

von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen bzw. Universitäten von ihren

SchülerInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung eines, einen bestimmten

Zeitraum  umfassenden, einschlägigen  Praktikums,  um  den für den  Schul-  bzw. Universitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen  ist es  im Interesse von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und

Studenten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch jene Praktika

aufzubessern.

Durch  die  Dienstrechtsnovelle 2011  sollte die Rechtslage für PraktikantInnen im

öffentlichen Dienst entscheidend verbessert werden. Im Zuge der Dienstrechtsnovelle wurde das Vertragsbedienstetengesetz 1948 wie folgt geändert: § 36e VBG Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse.

Diese Änderung soll der Ausbeutung von Jugendlichen durch „Gratis“ Praktika im Bund

ein Ende setzen.

Aufgrund dieser Veränderungen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

1.    Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen  angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn
nein, warum nicht?

2.      Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?

3.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum nicht?

4.   Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen besch
äftigt? Wenn
ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

5.   Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften VolontärInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele?