11234/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen im öffentlichen Dienst

Unter Kurzpraktika werden im Folgenden Praktika mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten verstanden, die nur einmal jährlich stattfinden. Ausbildungspraktika haben hingegen Ausbildungscharakter, welche die Berufs- oder Schuldbildung ergänzen und vertiefen und jedenfalls länger als 3 Monate andauern, höchstens aber ein Jahr.

Aus vielen in der Vergangenheit geführten Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Praktika wurden den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen bzw. Universitäten von ihren SchülerInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung eines, einen bestimmten Zeitraum umfassenden, einschlägigen Praktikums, um den für den Schul- bzw. Universitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen ist es im Interesse von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studenten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch jene Praktika aufzubessern.

Durch die Dienstrechtsnovelle 2011 sollte die Rechtslage für PraktikantInnen im öffentlichen Dienst entscheidend verbessert werden. Im Zuge der Dienstrechtsnovelle wurde das Vertragsbedienstetengesetz 1948 wie folgt geändert: § 36e VBG Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse.


Diese Änderung soll der Ausbeutung von Jugendlichen durch Gratis“ Praktika im Bund ein Ende setzen.

Aufgrund dieser Veränderungen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

2.      Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

3.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

4.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

5.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten Gesellschaften VolontärInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele?