11236/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas
und GenossInnen
an den Bundeskanzler

betreffend der Situation von KurzpraktikantInnen und Ausbildungspraktikantlnnen
im
öffentlichen Dienst

Unter Kurzpraktika werden im Folgenden Praktika mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten verstanden, die nur einmal jährlich stattfinden. Ausbildungspraktika haben hingegen Ausbildungscharakter, welche die Berufs- oder Schuldbildung ergänzen und vertiefen und jedenfalls länger als 3 Monate andauern, höchstens aber ein Jahr.

Aus vielen in der Vergangenheit geführten Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Praktika wurden den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum  einen verlangen  mittlere und  höhere  Schulen  bzw. Universitäten von ihren SchülerInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung eines, einen bestimmten Zeitraum  umfassenden,   einschlägigen  Praktikums, um  den  für den Schul- bzw. Universitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen ist es im  Interesse von Schülerinnen, Schülern,  Studentinnen und Studenten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch jene Praktika aufzubessern.

Durch  die  Dienstrechtsnovelle 2011 sollte die  Rechtslage für  PraktikantInnen im öffentlichen Dienst entscheidend verbessert werden. Im Zuge der Dienstrechtsnovelle wurde das Vertragsbedienstetengesetz 1948 wie folgt geändert: § 36e VBG Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse.

Diese Änderung soll der Ausbeutung von Jugendlichen durch Gratis“ Praktika im Bund ein Ende setzen.


Aufgrund dieser Veränderungen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

1.    Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn
nein, warum nicht?

2.    Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?

3.    Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum nicht?

4.    Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen besch
äftigt? Wenn
ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

5.    Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften Volont
ärInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele?