11242/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Antibiotikareste in Geflügel

 

Vor kurzem wurde bekannt, dass beinahe in jedem zweiten Supermarkt-Huhn Reste von Antibiotika gefunden wurden. Diese multiresistenten Erreger können beim Menschen zu lebensgefährlichen Infektionen führen. In der Masthaltung darf Antibiotika eingesetzt werden, aber auch in Biobetrieben ist dieses Medikament nicht verboten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Maßnahmen werden von Seite Ihres Ministeriums getroffen um zu vermeiden, dass Hähnchen mit Antibiotikaresten in den österreichischen Handel gelangen?
  2. Gibt es gegenwärtig Kontrolle auf Antibiotikareste?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Häufigkeit?
  5. Welche konkreten Regelungen gelten für den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben in Österreich?
  6. In welchem Umfang ist die Zugabe von Antibiotika hier erlaubt?
  7. Welche konkreten Regelungen gelten für den Einsatz von Antibiotika in Biobetrieben in Österreich?
  8. In welchem Umfang ist die Zugabe von Antibiotika hier erlaubt?