11251/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Demonstrationen in Wien
In der Wiener Innenstadt, im Besonderen auf der Wiener Ringstraße, finden regelmäßig Demonstrationen statt. Diese bringen meist große Verkehrsbehinderungen mit sich und erfordern aufwendige und teure Einsätze der Polizei. Eine aktuelle Studie des Vereins für Kraftfahrzeugtechnik, durchgeführt von Univ.-Prof. Dr. Hans Peter Lenz, zeigt außerdem, dass die Bewohner der umliegenden Wohngegenden etwa durch den Ausweichverkehr bei einer Sperre des Rings wegen des autofreien Tags am 22.09.2011 im Schnitt einer vier- bis achtfachen, in Einzelfällen sogar einer 15- fachen Mehrbelastung durch Abgase ausgesetzt waren.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht zum Schaden der Allgemeinheit missbraucht werden. Diese Anfrage soll als Untersuchung dienen, ob Demonstrationen bewusst auf hochrangigen Straßen veranstaltet werden, nicht weil diese Straßen in einem Zusammenhang zum Grund des Protestes stehen, sondern weil die Störung des Verkehrsflusses der eigentliche Zweck der Veranstaltung ist.
Die unterfertigenden Abgeordneten richten daher an die Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Welche Demonstrationen mit jeweils wie vielen Teilnehmern fanden im Zeitraum 2007 bis 2011 in Wien statt?
2. Wie viele Sicherheitswachebeamte mussten in diesem Zeitraum jeweils für die Umleitung des Verkehrs und wie viele aus Sicherheitsgründen eingesetzt werden?
3. Welche Demonstrationen waren Grund für (teilweise) Sperren von hochrangigen Verkehrsstraßen, welche hochrangigen Verkehrsstraßen waren betroffen und wie lange dauerten die Sperren jeweils?
4. Gibt es für diesen Zeitraum Aufzeichnungen über die jeweilige Behinderung des Individual- wie auch des öffentlichen Verkehrs? Wenn ja,
a. wie lange waren die betroffenen Straßen jeweils (teilweise) gesperrt?
b. wie viele Staukilometer verursachten die Straßensperren jeweils?
c. bei welchen Straßenzügen wird wie viel Personal zur Umleitung des Verkehrs verwendet?
5. §13 Versammlungsgesetz iVm Art 11 Abs 2 EMRK gestattet es der Behörde, Versammlungen zum Schutz einer der folgenden Rechtsgüter zu untersagen oder aufzulösen: Blockaden von
Eingangs- bzw. Zugangsbereichen, Störaktionen durch Versammlungsgegner im Rahmen von nicht angezeigten Gegendemonstrationen, eigenmächtige Verlegung des Versammlungsortes sowie Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs.
a. Gab es im Anfragezeitraum Untersagungen von Versammlungen aufgrund einer absehbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs (auch in Verbindung mit anderen Gründen)?
b. Wenn ja, wie viele pro Jahr?
c. Um welche Straßenzüge handelte es sich dabei jeweils?
d. Gibt es Richtlinien, anhand denen die Behörde entscheidet, ob einer oder mehrere der Rechtsgründe zur Untersagung einer Versammlung gegeben sind?
e. Wenn ja, wie lauten diese?
6. Gibt es Veranstalter, die im betreffenden Zeitraum mehr als eine Demonstration angezeigt haben?
a. Wenn ja, wie viele Demonstrationen haben diese Mehrfachveranstalter jeweils im gesamten Anfragezeitraum angezeigt? (bitte um anonymisierte Darstellung )
b. Wie viele dieser Demonstrationen fanden auf hochrangigen Straßenzügen statt?
c. Wie hoch war die durchschnittliche Teilnehmerzahl dieser Demonstrationen pro Mehrfachveranstalter?