11253/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kirchgatterer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Änderung der Passverordnung

Auf Seite 2 der Reisepässe für österreichische Staatsangehörige ist eine Übersetzung der Begriffe Europäische Union" und Republik Österreich" in einigen Sprachen angeführt. Die anfragenden Abgeordneten gehen davon aus, dass dies zur Erleichterung der Zuordnung des Passinhabers zu einem bestimmten Staat für ausländische ZollbeamtInnen bei der Einreise dienen soll.

So sind die oben genannten Begriffe beispielsweise in kyrillischer Schrift ausgewiesen, nicht jedoch in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen wie der arabischen und chinesischen Schrift sowie auch nicht in weiteren wie z.B. in der japanischen, der koreanischen und in der thailändischen Schrift.

Vor allem für österreichische Staatsbürger, die als Touristen oder Geschäftsreisende in arabische Länder reisen, führt dieser Umstand bei der Einreise mancherorts zu Verzögerungen bzw. zu einer Zuordnung zu einem falschen Staat, da offensichtlich einigen ZollbeamtInnen in arabischen Ländern die lateinische Schrift nicht geläufig ist.

Ob sich dieses Phänomen auch in anderen Staaten mit nicht-lateinischer Schrift (bspw. China, Thailand, Korea, Japan etc.) offenbart, entzieht sich unserer Kenntnis.


Aus dem hier dargelegten Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die zuständige Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage

1.       Ist Ihnen bekannt, dass in manchen arabischen Ländern ZollbeamtInnen offenbar
über zu wenig Ausbildung verfügen, als dass eine korrekte Zuordnung des einreisenden Passinhabers zu seiner Staatsbürgerschaft erfolgen kann?

2.       Ist Ihnen diese Problematik" auch aus anderen Staaten bekannt und wenn ja, aus welchen?

3.       Welche Überlegungen sprechen gegen eine künftige Änderung der Gestaltung der Seite 2 in österreichischen Reisepässen dergestalt, sodass die Begriffe Europäische Union" und Republik Österreich" zumindest in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen, somit auch in den chinesischen und arabischen Schriftzeichen ausgewiesen werden?