11254/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Kirchgatterer
und
GenossInnen
an den
Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten
betreffend Änderung der Passverordnung
Auf Seite 2
der Reisepässe für österreichische
Staatsangehörige ist eine Übersetzung der
Begriffe „Europäische Union“ und „Republik Österreich“ in einigen Sprachen angeführt. Die
anfragenden Abgeordneten gehen davon aus,
dass dies zur Erleichterung der Zuordnung des
Passinhabers zu einem bestimmten
Staat für ausländische ZollbeamtInnen
bei der Einreise
dienen
soll.
So
sind die oben genannten Begriffe beispielsweise in kyrillischer Schrift
ausgewiesen, nicht
jedoch in allen
Amtssprachen der Vereinten Nationen wie der arabischen und chinesischen
Schrift sowie auch nicht in weiteren wie
z.B. in der japanischen, der koreanischen und in der
thailändischen Schrift.
Vor allem für österreichische
Staatsbürger, die als Touristen oder Geschäftsreisende
in
arabische Länder reisen, führt dieser Umstand
bei der Einreise mancherorts zu
Verzögerungen bzw.
zu einer Zuordnung zu einem falschen Staat, da offensichtlich einigen
ZollbeamtInnen in
arabischen Ländern die lateinische Schrift
nicht geläufig ist.
Ob sich
dieses Phänomen auch in anderen Staaten mit nicht-lateinischer
Schrift (bspw.
China, Thailand, Korea, Japan etc.) offenbart, entzieht sich unserer Kenntnis.
Aus dem hier dargelegten Grund richten die
unterfertigten Abgeordneten an den
zuständigen
Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage
1.
Ist Ihnen bekannt, dass in manchen arabischen Ländern
ZollbeamtInnen offenbar
über zu wenig
Ausbildung verfügen, als dass eine korrekte Zuordnung des
einreisenden Passinhabers zu seiner Staatsbürgerschaft
erfolgen kann?
2.
Ist Ihnen diese „Problematik“ auch aus anderen Staaten
bekannt und wenn ja, aus
welchen?
3.
Welche Überlegungen sprechen gegen eine künftige Änderung der
Gestaltung der
Seite
2 in österreichischen Reisepässen
dergestalt, sodass die Begriffe „Europäische
Union“
und „Republik Österreich“ zumindest in allen sechs Amtssprachen
der
Vereinten
Nationen, somit auch in den chinesischen und arabischen Schriftzeichen
ausgewiesen
werden?