11256/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Neubauer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unterlagen des Wolfgang Priklopil in Gewahrsam des Ernst H.

 

 

Im Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck betreffend das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Werner Pleischl, Dr. Thomas Mühlbacher, Dr. Otto Schneider, Mag. Hans-Peter Kronawetter, Mag. Gerhard Jarosch und gegen unbekannte Täter. (z. N. Natascha Kampusch) wegen Verdachtes des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB ist unter anderem folgender Inhalt angeführt:

 

„Weiters wurde berichtet, dass Ing. Ernst H. am 2.12.2009 von sich aus zwei aus der

Verlassenschaft des Wolfgang P. stammende und offenbar in seinem Gewahrsam befundene Kartons mit verschiedenen Unterlagen als Inhalt zum Bundeskriminalamt gebracht habe. Bei Sichtung dieser Unterlagen sei ein Kalender des Wolfgang P. aus dem Jahr 1998 festgestellt worden. Bei Durchsicht dieses Kalenders seien zwei relevante handschriftliche Eintragungen festgestellt worden. In diesem Kalender sei beim 2.3.1998, dem Tag der Entführung vonNatascha K., folgender Eintrag zu finden „Ernst anrufen wegen Treffen mit Anwalt (ca. ½ Stunde früher)“. Beim Datum 3.3.1998 finde sich der Eintrag „BG Hernals“. Die Erhebungen zu diesen Einträgen hätten erbracht, dass am 3.3.1998 um 10.00 Uhr beim BG Hernals eine Hauptverhandlung zu 10 U 992/97a stattgefunden habe, bei der Wolfgang P. als Opfer einer Körperverletzung und Ing. Ernst H. als Zeuge dieser Straftat ausgesagt hätten. Wolfgang P. sei vom Privatbeteiligtenvertreter Mag. Claudio B. vertreten worden. Mag. Claudio B. habe über Befragung angegeben, dass er sich an die Verhandlung erinnern, jedoch nicht mehr sagen könne, ob er einen Tag vor der Verhandlung persönlich oder telefonisch Kontakt mit Wolfgang P. gehabt habe. Bei Einsicht in seine Unterlagen habe er zwar den Eintrag zu dieser Verhandlung vom 3.3.1998 gefunden, jedoch keine Eintragung festgestellt, dass er am 2.3.1998 einen Kontakt mit Wolfgang P. gehabt habe. Üblicherweise sei es so, dass er einen Tag vor der Verhandlung Kontakt zu seinen Mandanten aufnehme und dabei ein Treffen vor der Verhandlung vereinbare. Weiters angeführt wurde, dass sich Wolfgang P. bekanntlich am Nachmittag des 3.3.1998 eine schwere Verletzung am Mittelfinger zugezogen habe.

Im Bericht festgehalten wurde weiters, dass die übrigen von Ing. Ernst H. zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Ermittlungsarbeit nicht dienlich gewesen und zurückgegeben worden seien.“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Sind diese Unterlagen vor der Flucht der Natascha Kampusch in das Gewahrsam des Ing. Ernst H. verbracht worden?
  2. Sind diese Unterlagen während der Tatortarbeiten in der Heinstraße in das Gewahrsam des Ing. Ernst H. verbracht worden?
  3. Sind diese Unterlagen nach Beendigung der Tatortarbeiten in der Heinstraße in das Gewahrsam des Ing. Ernst H. verbracht worden?
  4. Aus welchen Gründen wurden die Unterlagen dem Ing. Ernst H. zurück gegeben und nicht den Erben des Herrn Wolfgang P.?