11258/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verschleppung der Verfahren durch willkürliche Gutachtertätigkeit in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren

 

Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren. Viele dieser Gutachten (Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl) werden als gerichtsgefällige Gutachten wahrgenommen, weil sie oft Beweise ignorieren, und /oder große qualitative Unterschiede aufweisen und mitunter parteiisch sind. Immer mehr Elternteile sehen sich zu Recht als Opfer einer unheiligen Allianz von Jugendamt und Familienrichtern, die sich der fachlichen „Flexibilität“ gerichtlicher Gutachter bedienen, um unter anderem auch missliebige Streitparteien zu disziplinieren. JW, Gutachter, Kinderbeistände, Sozialarbeiter, der Trupp der Entscheidungsträger, die den Richter unterstützen sollen, wird immer größer. Das führt dann dazu, dass im Laufe eines Familienrechtsverfahrens eine Streitpartei ein Gutachten bestellt, die andere Partei holt ein Gegengutachten ein und der Richter ein Drittgutachten. Die Folge: immer öfters kommt es in Familienrechtsverfahren zu Verfahrensverschleppung, was enorme Kosten verursacht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Gutachten wurden jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 im Zusammenhang mit Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren in Österreich von Richtern in Auftrag gegeben?

2.    Wie viele psychiatrische Gutachten über einen Volljährigen wurden jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 im Zusammenhang mit Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren in Österreich von Richtern in Auftrag gegeben?

3.    Wie hoch belaufen sich die Kosten für Familienrechtsverfahren (Obsorge-Verfahren)  in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, in Österreich?

4.    Sind Kompetenzerweiterungen von Richtern geplant, um die Kosten für Gutachten im Zusammenhang mit Obsorge-Verfahren zu senken?

5.    Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme in Sachverständigenlisten?


6.    Wie wollen sie dem, von der Rechtsanwaltskammer kritisierten, Auftragsmonopol vorbeugen?

7.    Zwischen Gutachter und Richter besteht eine gewisse Abhängigkeit, wie wollen sie Objektivität sichern?

8.    Warum werden Privatgutachten, auch sie müssen dem Stand der Wissenschaft entsprechen, weniger anerkannt als Gerichtsgutachten?

9.    Wie kann die Kompetenz von Richtern gestärkt werden, um die Gutachtenflut zu bremsen?

  1. Wie oft, wurden Gutachten, Befunde erstellt, ohne das die zu untersuchende Person vorstellig war (Ferndiagnose)?
  2. Warum werden volljährige Beteiligte im Obsorge- und Besuchsrechtverfahren zu psychiatrischen Gutachten bestellt, obwohl es dazu keine Grundlage gibt?
  3. Dienen solche Gutachten nur dazu, um die Parteistellung einseitig zu unterminieren?

13. Warum werden Psychiater und Amtsärzte als „Waffen“ in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren verwendet?

14. Wie gedenken Sie dies zu unterbinden?

15. Warum werden immer wieder Beteiligte an Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren zu einer amtsärztlichen Untersuchung betreffend der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorgeladen?

16. Warum werden immer wieder Beteiligte an Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren mit der Besachwalterung bedroht?

17. Wie oft wurden im Jahr 2011 Beteiligte an Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren mit der Besachwalterung bedroht?

18. Wie oft wurde 2011 nicht nur gedroht sondern auch die Besachwalterung durchgeführt?

19. Wie oft wurden im Jahr 2010 Beteiligte an Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren mit der Besachwalterung bedroht?

20. Wie oft wurde 2010 nicht nur gedroht sondern auch die Besachwalterung durchgeführt?