11260/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Neubauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Natascha Kampusch und „was man noch ermitteln könnte“
In der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ wird der Vize-Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, zugleich Präsident der österreichischen Staatsanwälte-Vereinigung, Gerhard Jarosch auf die Frage, was im Fall Kampusch noch geklärt werden könnte folgendermaßen zitiert:
„Mir ist derzeit nichts bekannt, was man noch ermitteln könnte.“
In der aktuellen Gesetzgebungsperiode habe ich einige Anfragen gestellt, die möglicherweise die Frage, was noch geklärt werden könnte, beantworten.
Anfrage 9575/J: eine auf dem Grundstück des Wolfgang Priklopil gefunden Fahrtenbuchhülle weist auf ein Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen S- 538 JC hin und ist heute auf die Firma „Pappas“ zugelassen. Es könnte ermittelt werden, wer am Tag der Entführung dieses Fahrzeug angemietet hatte.
Anfrage 6745/J: Frage nach der Auswertung der Rufdatenrückerfassung von sichergestellten Mobiltelefonen.
Anfrage 6744/J: Frage nach den Umständen, die es ermöglichen, dass Ernst H. nach dem Tod von Wolfgang Priklopil unverzüglich und unkontrolliert dessen Anwesen teilweise räumen konnte.
Anfrage 6835/J: Frage, wie es möglich sein kann, dass Natascha Kampusch im Jahr 2004, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits jahrelang als vermisst galt, in eine Datenbank eingetragen wurde, in die man normalerweise nur bei Auftreten eines Geschäftsvorgangs, der zu einer Bonitätsmeldung führt, eingetragen wird?
Anfrage 6836/J: Frage nach zwei IP-Adressen bei der UTA-Telekom AG, die dem Wolfgang Priklopil zugeordnet werden konnten.
Anfrage 7055/J: Fragen nach ungeklärten Vermögensverschiebungen kurz nach dem Ableben des Wolfgang Priklopil.
Anfrage 9596/J: Frage nach der lückenlosen Auswertung von drei DV-Minikassetten, welche sichergestellt wurden.
Vor allem wäre der Umstand zu ermitteln, warum mit aller Gewalt an der Ein-Täter-Theorie festgehalten wird, obwohl eine Zeugin diese von Beginn an widerlegt hat, und die Entführung selbst ohne Hilfe zumindest einer zweiten Person praktisch nicht durchführbar ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Wann ist diese Anfrage dem Herrn Jarosch zugekommen?
2. Welche Veranlassungen hat er in der Folge getroffen?