11261/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Neubauer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen Frau Mag. Margit W. und Herrn Ing. Ernst H.

 

 

Im Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck betreffend das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Werner Pleischl, Dr. Thomas Mühlbacher, Dr. Otto Schneider, Mag. Hans-Peter Kronawetter, Mag. Gerhard Jarosch und gegen unbekannte Täter. (z. N. Natascha Kampusch) wegen Verdachtes des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB ist unter anderem folgender Inhalt angeführt:

 

„Dazu wurde von Oberst K. im Abschlussbericht vermerkt, dass aufgrund bestehender Verdachtsgründe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Verlassenschaftssache durch Mag. Margit W. über Auftrag des fallbefassten EOStA Dr. Thomas M. Ermittlungen geführt werden, Mag. Margit W. und Ing. Ernst H. als Beschuldigte einvernommen und gesondert eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet werden wird. [Anmerkung: Eine Namensabfrage durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck nach Mag. Margit W. und Ing. Ernst H. im St-Register hat keine Verfahrensposition erbracht, die diesen Sachverhalt zum Gegenstand hatte.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wann wurde die Strafanzeige eingebracht?

 

  1. Welche Geschäftszahl hat diese?

 

  1. Wann wurde Mag. Margit W. diesbezüglich einvernommen?

 

  1. Wann wurde Ing. Ernst H. diesbezüglich einvernommen?