11265/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Präsidenten des Bundesrechnungshofes

 

betreffend die Goldbestände der Österreichischen Nationalbank

 

Der deutsche Bundesrechnungshof kritisierte die Deutsche Bundesbank für ihr Vorgehen hinsichtlich der Bilanzierung. Entgegen gesetzlicher Bestimmungen wurden die Goldbestände der Bank nicht in Augenschein genommen. Das Bundesfinanzministerium hat trotz mehrerer schriftlicher parlamentarischer Anfragen keinerlei Informationen bezüglich des Verbleibs der Goldreserven der Österreichischen Nationalbank gegeben. Unter Verweis auf eine angebliche „Ausweispraxis“ innerhalb des Eurosystems. Diese kann es so nicht geben, da ähnliche Anfragen deutscher Bundestagsabgeordneter sehr wohl beantwortet wurden (z.B. Anfragen von Peter Gauweiler). Zusätzlich wird in der Bilanz nicht zwischen Gold und Goldforderungen unterschieden. Dabei scheint fraglich, ob etwaige Berichtigungen von Goldforderungen hinsichtlich ihrer Eintreibbarkeit und daher auch ihres Wertes erfolgt sind. Zusätzlich ist unklar, ob die Bestände an physischem Gold auf ihre tatsächliche Existenz überprüft wurden.   

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Präsidenten des Rechnungshofes folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Ist dem Rechnungshof bekannt, ob und wie die tatsächliche Existenz physischen Goldes, das sich im Eigentum der OeNB befinden soll, regelmäßig und detailliert überprüft wird?

 

2.    Wenn ja, wie?

 

3.    Wenn nein, hat der Rechnungshof dies bereits kritisiert und in welchem Bericht?


4.    Ist dem Rechnungshof bekannt, in welchen Staaten die physischen Goldreserven der OeNB gelagert werden?

 

5.    Wenn ja, in welchen und welcher Anteil der Goldbestände befindet sich in diesen Ländern jeweils (relativ und absolut)?

 

6.    Ist dem Rechnungshof bekannt, gegenüber welchen Nationalbanken Verbindlichkeiten gegenüber der OeNB in Form von Goldforderungen  aufzuweisen haben?

 

7.    Wenn ja, welche und wie hoch ist deren Anteil am gesamten Volumen an Goldforderungen jeweils (absolut und relativ)?