11269/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Überprüfung der Goldbestände der Österreichischen Nationalbank

 

 

Das Finanzministerium verweigert Auskünfte über den Verbleib der Goldbestände der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Nationalbank. Die bisherigen Auskünfte hinsichtlich der Sicherheit der Lagerorte des Goldes sind als unzureichend zu bezeichnen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wer ist konkret zuständig für die Überprüfung der physischen Existenz der im In- und Ausland gelagerten Goldbestände der Republik Österreich bzw. der OeNB und wie lautet der konkrete Auftrag dafür?

2)    Falls die Goldbestände von einer internen Revisionsstelle der OeNB kontrolliert werden: wer ist für mit der internen Revision der OeNB beauftragt?

3)    Wie lautet die Revisionsstelle?

4)    Wie und nach welchen Auswahlkriterien ist deren personelle Zusammensetzung gestaltet?

5)    Müssten solche Prüfungen nicht von einer unabhängigen Drittstelle außerhalb der OeNB, z.B. von einer Parlamentarierdelegation durchgeführt werden?

6)    Müssen regelmäßig Kontrollzählungen der Barren vor Ort durchgeführt werden?

7)    Wenn ja, beziehen sich diese Kontrollen auch auf den im Ausland gelagerten Bestand?

8)    Handelt es sich jeweils nur um Stichprobenkontrollen oder um vollständige Kontrollen über das physische Vorhandensein des Gesamtbestandes der Barren?

9)    Wann wurde zum letzten Mal eine Kontrollzählung über das vollständige physische Vorhandensein der Barren durchgeführt und durch wen


a)  in der Schweiz?

b)  in den USA?

c)  in Deutschland?

d)  in England?

e)  in Frankreich?

f)    in weiteren Staaten, wenn ja, welchen?

10) Wann wurde zum letzten Mal eine umfassende Überprüfung über das vollständige physische Vorhandensein aller Goldbestände Österreichs im In- und Ausland vorgenommen?

11) Kann die bestehende Kontrolle als ausreichend bezeichnet werden?

12) Welche Maßnahmen trifft die Gesetzgebung, um die Kontrolle zu verstärken?

13) Könnten im Ausland gelagerte Goldbestände als Erpressungsmittel gegen die Republik Österreich verwendet werden?