11276/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen
im
öffentlichen Dienst

 

Unter Kurzpraktika werden im Folgenden Praktika mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten verstanden, die nur einmal jährlich stattfinden. Ausbildungspraktika haben hingegen Ausbildungscharakter, welche die Berufs- oder Schuldbildung ergänzen und vertiefen und jedenfalls länger als 3 Monate andauern, höchstens aber ein Jahr.

Aus vielen in der Vergangenheit geführten Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Praktika wurden den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen  mittlere  und  höhere Schulen  bzw. Universitäten von  ihren SchülerInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung eines, einen bestimmten Zeitraum  umfassenden, einschlägigen   Praktikums, um den für  den Schul-   bzw. Universitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum  anderen  ist es  im Interesse von  Schülerinnen, Schülern, Studentinnen   und Studenten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch jene Praktika aufzubessern.

Durch  die  Dienstrechtsnovelle 2011 sollte die  Rechtslage für PraktikantInnen  im öffentlichen Dienst entscheidend verbessert werden. Im Zuge der Dienstrechtsnovelle wurde das Vertragsbedienstetengesetz 1948 wie folgt geändert: § 36e VBG Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse.

Diese Änderung soll der Ausbeutung von Jugendlichen durch Gratis“ Praktika im Bund ein Ende setzen.


Aufgrund dieser Veränderungen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

1.              Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn
nein, warum nicht?

2.      Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?

3.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum nicht?

4.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen besch
äftigt? Wenn
ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

5.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften VolontärInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele?,