11278/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Übersiedelung des Innsbrucker Bezirksgerichts in den „PEMA-Turm -  Headline“

 

Die Werbe- und Lobbying Agentur  Hofherr, für die auch der ehemalige ÖVP-Minister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser und auch der derzeitige ÖVP Vizebürgermeister Franz Xaver Gruber als Lobbyisten tätig waren, veröffentlicht auf ihrer Internetseite (Quelle: http://www.hofherr.com/de/P8/hofherr/blog/bezirksgericht-innsbruck-zieht-in-die-brunecker- stra%C3%9Fe/3035) folgende Mitteilung:

 

„Bezirksgericht Innsbruck zieht in die Brunecker Straße

Die künftigen Räumlichkeiten des Bezirksgerichts im PEMA Projekt „Headline“ bieten ein hohes Maß an moderner räumlicher Funktionalität, Bürgerfreundlichkeit und Sicherheit. Mit der Zusage des Bezirksgerichts Innsbruck ist „Headline“ bereits Monate vor der Eröffnung nahezu vollständig vermietet.

Innsbruck, 01.02.2012: Mag. Markus Schafferer, Geschäftsführer der PEMA Holding, lüftete heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Walter Pilgermair ein gut gehütetes Geheimnis: Das prestigeträchtige Großprojekt des Innsbrucker Bauträgers PEMA wird auch neuer Standort des Bezirksgerichts Innsbruck. „Wir sind stolz, die hohen Anforderungen des Bezirksgerichts erfüllt zu haben und somit einem anspruchsvollen Mieter eine neue Heimat im „Headline“ zu geben“, erklärt Bauherr Markus Schafferer.

Mehr räumliche Funktionalität, Bürgerfreundlichkeit und Sicherheit

Das neue Bezirksgericht wird im PEMA-Turm eine Gesamtfläche von mehr als 5.300 m2 belegen. In den gemieteten Räumlichkeiten – vom Erdgeschoss bis ins vierte Obergeschoss des Turms – werden elf Verhandlungssäle und 89 Personalbüros entstehen. „Ausschlaggebend für den Umzug ins „Headline“ war für uns die individuelle Planbarkeit der Räumlichkeiten und die damit einhergehende Erfüllung moderner Standards im Bezug auf Funktionalität, Sicherheit und Qualität“, erklärt Präsident Pilgermair. Durch eine moderne Sicherheitsschleuse beim Eingang zum Bezirksgericht wird die Sicherheit der Mitarbeiter und Bürger wesentlich erhöht und die Wartezeit bei der Personenkontrolle verringert. „Mit dem sicherheitstechnisch ausgeklügelten Eingangsbereich erreichen wir jenen Standard, der absolut wichtig und notwendig ist“, unterstreicht Präsident Pilgermaier. Die im Eingangsbereich angesiedelte Empfangs- und Servicestelle inklusive modernem Wartebereich mit Kinderecke und eine überlegte Anordnung der Verhandlungssäle garantieren eine hohe Servicequalität und eine rasche Orientierung im Gebäude. „Bürgerfreundlichkeit war für uns bei der Planung der Räumlichkeiten oberstes Kriterium. Wir wollen einen optimalen Service bieten, sodass sich die Bürger im neuen Gebäude bestens zurechtfinden. Zudem besteht durch die Lage am Innsbrucker Hauptbahnhof eine optimale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und die Tiefgaragenplätze des Gebäudes bieten individuell anreisenden Bürgern einen nahegelegenen Stellplatz. All dies bietet uns „Headline““, zeigt sich Präsident Pilgermair zufrieden.

„Headline“: ein Projekt mit Mehrwert

Noch vor der geplanten Fertigstellung des Rohbaus des 49 Meter hohen Turms Ende Februar ist das neue Gebäude, welches einen eindrucksvollen Ost-Eingang in das Innsbrucker Zentrum schafft, nahezu vollständig ausgelastet. „„Headline“ ist ein Projekt mit Mehrwert für die Stadt und unsere Mieter. Einerseits wertet das Gebäude den ganzen Bereich um den Hauptbahnhof auf und führt andererseits die bisher ungenutzte und aufgelassene innerstädtische Fläche durch modernste Büro- und Geschäftsräumlichkeiten mit optimaler Verkehrsanbindung einer wirtschaftlich sinnvollen Verwendung zu“, so Schafferer. Neben dem Bezirksgericht Innsbruck wird die Moser Holding mit ihrem Flaggschiff „Tiroler Tageszeitung“ und das Designhotel der Familie Ultsch ab Herbst 2011 im „Headline“ beheimatet sein. Die verschiedenen Geschäfte und Lokale der Retail-Zone im Erdgeschoss von „Headline“ werden demnächst bekannt gegeben.

 

Nicht zuletzt in Betracht des nachstehenden Artikels der Tiroler Bezirksblätter vom 03.03.2010 erhärten sich neben den Zweifeln hinsichtlich der tatsächlichen (Hinter-)Gründe für den Verkauf der Grundstücke Bruneckerstraße 1-3 Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen (Hinter-)Gründe für den Bau und der Finanzierung des „PEMA-Turms“.

 

Tiroler Bezirksblätter 03.03.2010

 

 

„Zeitdruck durch Regio-Bahn


Tatsächlich muss die Stadt nun tief in die Tasche greifen, um dem Faktor Zeit entgegenzuwirken. Bereits im Laufe des Jahres soll mit den Vorarbeiten zur Regionalbahn in der Bruneckerstraße begonnen werden, was jedoch nur möglich ist, wenn sich der Grund entweder im Besitz der Stadt befindet bzw. ein fertiges Bebauungsprojekt besteht, welches die Regionalbahn berücksichtigt. Zweiteres ist – nicht mehr – der Fall, Ersteres konnte durch den Einsatz von drei Mio. Euro nun – wieder – erreicht werden.

Verkauf war ein Fehler


Denn das angesprochene Grundstück, Bruneckerstraße 1, gehörte bis 2007 der Stadt Innsbruck. Damals wurde diese Liegenschaft veräußert, um für die daraus lukrierte Summe von einer Million Euro ein Grundstück beim Bürgergarten zu erwerben. Auf diesem Areal wurden in weiterer Folge große Teile des Sozialamtes angesiedelt. Dieser Verkauf erweist sich nun als teure Fehlentscheidung. Denn bereits damals hätte den Verantwortlichen klar sein müssen, dass die Stadt das Eckgrundstück an der Bruneckerstraße mit ziemlicher Sicherheit für die Realisierung der Regionalbahn brauchen wird. Doch nicht nur dieser kurzsichtige Verkauf wirft Fragen auf. Rund um dieses Rechtsgeschäft, das der damals abgewählte Vizebürgermeister Michael Bielowski im Auftrag der Bürgermeisterin betreute, gibt es weitere Ungereimtheiten. So soll Bielowski nicht nur ein Angebot der Immobilienfirma Oberfrank für das besagte Grundstück erhalten haben, sondern auch ein Angebot der PEMA-Gruppe. „Dieses Kuvert soll Bielowski, nach eigenen Aussagen, in seiner Manteltasche vergessen haben, weshalb Oberfrank den Zuschlag erhielt“, zeigt sich StRin Uschi Schwarzl in der Gemeinderatsdiskussion erschüttert. In jedem Fall erhielt Oberfrank den Zuschlag, verkaufte dann jedoch das Grundstück an die PEMA weiter, die sich inzwischen auch noch das angrenzende Grundstück, Brun­eckerstraße 3, gesichert hatte.

Umstrittenes Hochhausprojekt


Ein Jahr später sorgte schließlich die PEMA-Gruppe für Aufsehen. Sie präsentierte ein Hochhausprojekt, welches vom Innsbrucker Architekten Johann Obermoser geplant worden war und auf den gegenständlichen Grundstücken hätte errichtet werden sollen. Der damalige Ressortchef der Stadtplanung, Vizebgm. Christoph Platzgummer, dürfte dem Projekt in jedem Fall positiv gegenüber gestanden sein, nicht zuletzt deshalb, weil Obermoser die Trassenführung der Regionalbahn in seinem Projekt berücksichtigt hatte.

Dieses Projekt wurde jedoch auf Druck der Stadtplanung und – laut Insidern – nicht zuletzt auf Druck von Christine Oppitz-Plörer, Vizebürgermeisterin und nach dem Ausscheiden von Platzgummer Ressortchefin der Stadtplanung, wieder abgeblasen. Kritiker wittern hinter dieser Entscheidung weniger sachliche Gründe – argumentiert wurde mit der Hochhausstudie, die eine derartige Verbauung in diesem Gebiet nicht zulässt. Vielmehr soll es darum gegangen sein, alle politischen Fußspuren, die Platzgummer in Innsbruck hinterlassen hat, zu tilgen.

Statt des projektierten Hochhauses verständigte sich Oppitz mit dem Investor, PEMA-Chef Markus Schafferer, darauf, einen geladenen Wettbewerb zur Bebauung des Areals durchzuführen. Dieser Wettbewerb ist derzeit noch im Laufen, womit auch der Investor keine Möglichkeit mehr hat, hier die notwendigen Vorarbeiten für die Regionalbahn zu veranlassen. Tatsächlich ergibt sich aus dieser Vorgangsweise eine Sackgasse, in die sich die Stadt selbst manövriert hat. Um aus dieser Zwickmühle herauszukommen müsste die Stadt nun drei Millionen investieren.“

 

 

Diesbezüglich stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

 

1.    Warum erfolgt die Übersiedelung des Bezirksgerichts Innsbruck in den „PEMA-Turm - Headline“?

 

2.    Wie hoch sind die damit verbundenen Gesamtkosten?

 

3.    Ist aufgrund der Übersiedelung mit jährlichen Mehrkosten zu rechnen?

 

4.    Über wie viele Personalbüros verfügt das Bezirksgericht Innsbruck am Standort Innsbruck, Museumstraße 34?


5.    Über wie viele Verhandlungssäle verfügt das Bezirksgericht Innsbruck am Standort Innsbruck, Museumstraße 34?

 

6.    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit am Bezirksgericht Innsbruck beschäftigt? (Bitte um Aufstellung nach Verwendungs- bzw. Berufsgruppen)

 

7.    Wie viel Quadratmeter hat das Bezirksgericht Innsbruck am Standort Innsbruck, Museumstraße 34 zur Verfügung?

 

8.    Wann und von wem wurden die Räumlichkeiten in der Museumstraße 34 angemietet?

 

9.    Wie hoch war der Mietzins zum Zeitpunkt des Beginnes des Mietverhältnisses und wie hoch ist der derzeitige Mietzins?

 

10. Wie hoch waren die Betriebskosten zum Zeitpunkt des Beginnes des Mietverhältnisses und wie hoch belaufen sich die derzeitigen Betriebskosten für das Bezirksgericht Innsbruck?

 

11. Wie lief die Anmietung der neuen Räumlichkeiten für das Bezirksgericht Innsbruck konkret ab?

 

12. Warum hat die PEMA-Holding (PEMA – Gruppe) den Zuschlag erhalten, bzw. welche Kriterien waren für den Zuschlag im Detail ausschlaggebend?

 

13. Wurden zuvor mit der BOE (Bau Objekt Entwicklung), welche seit Jahren die Büroräumlichkeiten am Standort Museumstraße vermietet, Gespräche aufgenommen, um die Möglichkeit einer „kostengünstigeren“ Alternative auszuloten?

 

14. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

15. Wenn nein, warum nicht?

 

16. Wurden noch andere Alternativen geprüft?

 

17. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

18. Wenn nein, warum nicht?

 

19. Wie hoch sind die Mietkosten für die neuen Räumlichkeiten des Bezirksgerichtes Innsbruck?

 

20. Wie hoch sich die geplanten Übersiedelungskosten des Bezirksgerichtes Innsbruck vom Standort Museumstraße 34 zum Standort Bruneckerstraße 1-3 und von wem wird die Übersiedelung durchgeführt?

 

21. Welche (Neu-)Anschaffungen von Mobiliar, Hardware, etc. werden im Zuge der Übersiedelung erfolgen?

 

22. Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?

 

23. Ist es richtig, dass Sie die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Telfs und Hall mit dem Bezirksgericht Innsbruck planen?


 

24. Wenn ja, wäre der neue Standort des Bezirksgerichtes Innsbruck flächenmäßig ausreichend, wenn eine Zusammenlegung mit den Bezirksgerichten Telfs und Hall oder mit anderen Gerichten erfolgen würde?

 

25. Besteht eine dahingehende Verpflichtung, die Räumlichkeiten des alten Bezirksgerichtes Innsbruck am Standort Museumstraße 34 vor der Übergabe an den Vermieter zu renovieren und welche Kosten sind damit verbunden?

 

26. Ist es richtig, dass eine Eröffnungsfeier geplant ist?

 

27. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für die geplante Eröffnungsfeier und von wem werden diese getragen?

 

28. Ist es richtig, dass mit der Durchführung der Eröffnungsfeier die Agentur P8 Hofherr beauftragt wurde und, wenn ja, welcher Preis wurde dafür vereinbart?

 

29. Ist Ihnen bekannt, ob es finanzielle Zuwendungen, Sponsorings, finanzierte Veranstaltungen, etc. für Parteien bzw. für parteinahe Vorfeldorganisationen bzw. Akademikerverbände von der PEMA Holding (PEMA Gruppe) gab und, wenn ja, welche genau für wen und warum? (Bitte Aufstellung nach einzelnen Projekten mit Dotierung)

 

30. Welche Bezirksgerichte sollen in Tirol geschlossen werden?

 

31. Wann sollen diese Schließungen erfolgen?