11284/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Steueraufkommen durch die Konzessionsabgabe der Österreichischen Lotterien
Mit der Glücksspielgesetznovelle 2010 wurde eine deutliche Absenkung der Konzessionsabgabe bei den Österreichischen Lotterien vorgenommen. Während im ursprünglichen Gesetz aus dem Jahre 1989 für Bruttospielnahmen aus den angebotenen Glücksspielen Lotto, Toto und Zusatzspiele eine gestaffelte Konzessionsabgabe von 18,5 Prozent (Umsatz: 87.207.401 Euro) bis 27, 5 Prozent (Umsatz: 174.414.802 Euro) gegolten hat, ist dieses Konzessionsabgabe durch eine Glücksspielgesetznovelle 2010 massiv gesenkt worden.
So beträgt die Staffelung der Konzessionsabgabe nunmehr 18,5 Prozent (Umsatz: 400.000.000 Euro) für weitere Beträge werden 27,5 Prozent eingehoben. Damit hat man die Umsatzhöhe für den Eingangssteuersatz von 87 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro mehr als vervierfacht. Die Folge ist ein massiver Steuerspareffekt für die Österreichischen Lotterien und damit den Hauptgesellschafter Casinos Austria AG (CASAG).
Dazu richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe seit 1989 in den einzelnen Budgetjahren bis inklusive 2011 bei Lotto, Toto und Zusatzspielen entwickelt?
2. Wie hätte sich die Konzessionsabgabe bei Lotto, Toto und Zusatzspielen einnahmenseitig inklusive 2010 entwickelt, wenn die „alte Spielbankenabgabenregelung“ beibehalten worden wäre?
3. Welche sachlichen Grundlagen gab es für die Reduzierung der Konzessionsabgabe im Jahre 2010?
4. Welche Gespräche wurden über diese Reduzierung der Konzessionsabgabe mit den Verantwortlichen des Unternehmens Österreichische Lotterien und/oder des Eigentümers Casinos Austria AG(CASAG) im Vorfeld der Gesetzesnovelle geführt?