11289/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend
Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten im Bereich europäischer Angelegenheiten

Oft wird die EU-Verdrossenheit der Bevölkerung beklagt. Die EU investiert nicht
unerhebliche Geldsummen, um das zu ändern. Bürgernähe wird als Schlagwort geführt. Umso
erstaunlicher ist es, wenn ein Minister, der den Briefkopf „Der Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten“ verwendet, auf eine simple Anfrage, die die
Pläne der EU-Kommission zur Einführung eines europäischen Gütesiegels zum Inhalt hatte
(parlamentarische Anfrage vom 18. Jänner 2012 Zl. 10362J), wie folgt antwortete: „Die
Beantwortung der angeführten Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).“ (Vgl. dazu:
XXIV.GP.-NR 10168/AB vom 16. März 2012)

Aufgrund des eben dargestellten Sachverhaltes stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie
folgende

Anfrage:

1.  Sind Pläne der EU-Kommission, die dazu führen könnten, dass die Waren in Hinkunft
statt „Made in Austria“ das Herkunftszeichen „Made in EU“ tragen, eine europäische
Angelegenheit? (Wenn nein: Wessen Angelegenheit sind diese Pläne dann? Wenn ja:
Warum wurde dann in der Anfragebeantwortung (XXIV.GP.-NR 10168/AB vom 16.
März 2012) von Ihnen die Zuständigkeit abgelehnt?

2.              Für welche Angelegenheiten auf europäischer Ebene fühlen Sie sich zuständig? (Bitte
um detaillierteste Aufschlüsselung aller Bereiche.)

3.              Gibt es eine schriftlich festgelegte Auflistung Ihrer Zuständigkeiten, die sich aus dem
Titel „Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheit“ bezogen
auf europäische Angelegenheiten ergeben? (Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie
lautet diese schriftlich festgelegte Auflistung?)