11289/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und
Kolleginnen
An den
Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend
Kompetenzen
bzw. Zuständigkeiten im Bereich europäischer Angelegenheiten
Oft wird die EU-Verdrossenheit der
Bevölkerung
beklagt. Die EU investiert nicht
unerhebliche Geldsummen, um das zu
ändern. Bürgernähe wird als Schlagwort geführt. Umso
erstaunlicher ist es, wenn ein Minister, der den Briefkopf „Der
Bundesminister für
europäische und internationale
Angelegenheiten“ verwendet, auf eine simple Anfrage, die die
Pläne der EU-Kommission zur Einführung eines europäischen
Gütesiegels zum Inhalt hatte
(parlamentarische Anfrage vom 18. Jänner 2012 Zl. 10362J), wie folgt
antwortete: „Die
Beantwortung der angeführten Fragen fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA).“ (Vgl. dazu:
XXIV.GP.-NR 10168/AB vom 16. März
2012)
Aufgrund des
eben dargestellten Sachverhaltes stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie
folgende
Anfrage:
1. Sind Pläne der
EU-Kommission, die dazu führen könnten, dass die Waren in Hinkunft
statt „Made in Austria“ das Herkunftszeichen „Made in
EU“ tragen, eine europäische
Angelegenheit? (Wenn nein: Wessen Angelegenheit sind diese Pläne dann?
Wenn ja:
Warum wurde dann in der Anfragebeantwortung (XXIV.GP.-NR 10168/AB vom 16.
März 2012) von Ihnen die Zuständigkeit abgelehnt?
2.
Für welche Angelegenheiten auf europäischer Ebene fühlen
Sie sich zuständig? (Bitte
um detaillierteste Aufschlüsselung aller Bereiche.)
3.
Gibt es eine
schriftlich festgelegte Auflistung Ihrer Zuständigkeiten, die sich aus dem
Titel „Der Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheit“ bezogen
auf europäische Angelegenheiten ergeben? (Wenn nein: Warum nicht?
Wenn ja: Wie
lautet diese schriftlich festgelegte
Auflistung?)