11291/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Anfragebeantwortung zur Quotenweiterführung“

 

In der Anfragebeantwortung 10220/AB vom 19.03.2012 äußern Sie sich zu den Fragen bezüglich der Milchquotenregelung. Leider wurden einige Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet, beziehungsweise werfen Ihre Antworten neue Fragen auf.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sie geben bekannt, dass die Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten sich gegen eine Verlängerung der Milchquotenregelung ausgesprochen hat. Welche Länder haben für eine Verlängerung gestimmt, und welche dagegen?

 

2.    Wie stimmte Österreich ab, und mit welchen Argumenten rechtfertigte Österreich sein Abstimmungsverhalten?

 

3.    Sie antworten auf die Frage (Anfrage 10365/J Punkt 6), ob die Milchquotenregelung eine bedeutungsvolle Aufgabe zur nachvollziehbaren Produktkennzeichnung hat, mit einem knappen und deutlichen „nein“. Wäre es bei genauerer Betrachtung, nicht gerade für die Konsumenten wichtig und vertrauensbildend, wenn man von einer klaren, nachweisbaren produzierten Milchmenge ausgehen könnte?

 

4.    Was werden Sie gegen die derzeit stetig fallenden Milchpreise, bei gleichzeitig steigenden Treibstoff-, Energie-, Futter- und Tierarztkosten unternehmen? Zeigt das vom Ministerium so angepriesene Milchpaket nicht die versprochene Wirkung?


5.    Laut Ihrer Anfragebeantwortung hat sich die Zahl der Milchproduzenten in Österreich in den letzten 10 Jahren um 23.191 Bauern verringert. Man kann sagen, dass über 23.000 Arbeitsplätze verloren gingen. Ihr Ministerium rühmt sich laufend mit der Schaffung von sogenannten „Greenjobs“. Welche Maßnahmen werden/wurden für die Bereitstellung der notwendigen Ersatzarbeitsplätze getätigt?

 

6.    Nach wie vor unbeantwortet blieb, wie viele Milchbauern in den letzten 15 Jahren (auf Anraten der Landwirtschaftskammer) in den Kauf von Milchlieferrechten investierten, da sie von der Interessensvertretung mit dem Argument der „Zukunftssicherung“ dazu motiviert wurden.

 

7.    Sie vergleichen Österreich immerwährend mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Gibt es in jenen Ländern auch eine Interessensvertretung im Verfassungsrang?

 

8.    Wie sieht das Ministerium die Sachlage der Beraterhaftung gemessen am Beispiel anderer Berufssparten?

 

9.    Wie hat sich das regionale Quotenlieferrecht in den letzten 10 Jahren verändert?

 

10. Wie hoch war die letzte Milchquotenbeschränkung, und wie weit hat Österreich diese überschritten?

 

11. Welche Strafe  müssen Österreichs Milchbauern, bezogen auf die Milchquotenüberschreitung, bezahlen?

 

12. Was passiert mit diesen „Strafgeldern“ in weiterer Folge?

 

13. Wie erfolgt die genaue Berechnung der Strafzahlung?

 

14. Findet in anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselbe Verrechnungsmodalität statt? Wenn nein, wie sieht diese im Konkreten aus?