11293/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Mathias Venier

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend einen Gesetzesvorschlag im römischen Parlament, der das Absingen der antiösterreichischen Hymne an den Schulen, so auch in Südtirol, verpflichtend vorsieht

 

 

Die fünfte Strophe der Hymne „Fratelli d’Italia“ lautet in der deutschen Übersetzung folgendermaßen:

 

„Wie Binsen sind jene,

Die verkaufte Schwerter schwingen:

Der österreichische Adler

Hat schon die Federn verloren.

Das Blut Italiens,

Das Blut Polens

Hat er mit dem Kosaken getrunken.

Aber sein Herz ist verbrannt.“

 

Einer aktuellen Gesetzesvorlage im römischen Parlament zufolge sollen die Südtiroler dazu verpflichtet werden, ein durch und durch rassistisch geprägtes Volkslied des 19. Jahrhunderts künftig als „eigene Hymne“ absingen zu müssen.

Die Vertreter der Südtiroler Volkspartei haben in der Kammer gegen den Befund der Verfassungskommission gestimmt. Die SVP hat auch ihre Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass Sprachminderheiten in Italien von der Pflicht ausgenommen werden. Einen Aufhänger dafür biete der verfassungsrechtliche Schutz der Minderheiten in Italien. Die SVP-Abgeordnete Veronika Stirner Brantsch sieht in dem Gesetzesentwurf ebenfalls einen klaren Affront gegen die deutsche Sprachminderheit. Den Menschen durch diese Hymne patriotischen Geist und fremden Willen aufzwingen zu wollen, sei fatal und einfältig.

Nunmehr ist auch die Frage aufgetaucht, ob die Durchsetzung des Hymnenzwangs für Südtiroler nicht eine klare Verletzung des Pariser Vertrages (Abkommens) sei.


Artikel 1 des Pariser Abkommens besagt: „Die deutschsprachigen Bewohner der Provinz Bozen … genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der völkischen Eigenart und kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

  1. Besteht durch den Zwang Italiens zur Einführung des Absingens der italienischen Hymne für die deutsche und ladinische Minderheit in Südtirol die Gefahr einer Vertragsverletzung nach Artikel 1 des Pariser Abkommens?
  2. Teilt die österreichische Bundesregierung die inhaltlichen und rechtlichen Bedenken des SVP-Rechtsexperten DDr. Karl Zeller in dieser Angelegenheit?
  3. Welche Schritte wird die österreichische Bundesregierung und in besonderer Weise Sie als zuständiger Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten unternehmen, um die zwangsweise Verpflichtung für die deutsche und ladinische Minderheit in Italien zum Absingen der italienischen Hymne zu verhindern?
  4. Ist im angesprochenen vorliegenden Fall das Eintreten Österreichs als Schutzmacht gegenüber Südtirol gefordert und wenn ja, in welcher Art und Weise?
  5. Ist die im Artikel 1 des Pariser Abkommens, in dem besondere Maßnahmen zum Schutze der völkischen Eigenart und der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe festgelegt sind, ein ausreichender Schutz vor einer zwangsweisen Verpflichtung des Erlernens und Absingen der Italienischen Hymne?