11297/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend der Situation von KurzpraktikantInnen und AusbildungspraktikantInnen
im öffentlichen Dienst

 

Unter Kurzpraktika werden im Folgenden Praktika mit einer Dauer von höchstens 3  Monaten verstanden, die nur einmal jährlich stattfinden. Ausbildungspraktika haben  hingegen Ausbildungscharakter, welche die Berufs- oder Schuldbildung ergänzen und  vertiefen und jedenfalls länger als 3 Monate andauern, höchstens aber ein Jahr.

Aus vielen in der Vergangenheit geführten Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen  ArbeitgeberInnen für Praktika wurden den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe  von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen bzw.  Universitäten von  ihren  SchülerInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung eines, einen bestimmten  Zeitraum umfassenden, einschlägigen  Praktikums, um  den für den  Schul-  bzw.  Universitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen ist es im  Interesse von Schülerinnen,  Schülern, Studentinnen und  Studenten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch jene Praktika  aufzubessern.

Durch die  Dienstrechtsnovelle 2011 sollte die  Rechtslage für PraktikantInnen  im  öffentlichen Dienst entscheidend verbessert werden. Im Zuge der Dienstrechtsnovelle  wurde das Vertragsbedienstetengesetz 1948 wie folgt geändert: § 36e VBG Verbot  unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse.

Diese Änderung soll der Ausbeutung von Jugendlichen durch Gratis“ Praktika im Bund  ein Ende setzen.


Im Ministerialentwurf (326/ME) finden sich darüber hinaus eine Reihe von weiteren  Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Rechte von PraktikantInnen, oder aber auch  eine Regelung zur Entlohnung von Kurz- und Ausbildungspraktika. Änderungen die  durchaus positiv wären, aber in der endgültigen Fassung leider keinen Platz gefunden  haben.

Aufgrund  dieser Veränderungen stellen  die  unterfertigten  Abgeordneten   an   die  Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst nachstehende

Anfrage

1.      Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn
nein, warum nicht?

2.      Waren im Jahr 2011 in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen
angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in ausgegliederten
Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung,
sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele?
Wenn nein, warum nicht?

3.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) KurzpraktikantInnen besch
äftigt? Wenn ja, wie
viele? Wenn nein, warum nicht?

4.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und
Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) AusbildungspraktikantInnen besch
äftigt? Wenn
ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?


5.      Beabsichtigen Sie im heurigen Jahr in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig
vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in
ausgegliederten Gesellschaften Volont
ärInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele?

6.      Das Verbot der Gratis-Praktika beim Bund soll, so die Intention des Gesetzgebers,
auch Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft haben. Ist Ihnen bekannt, ob und
gegebenenfalls welche Auswirkungen dieser Gesetzesbeschluss auf die
Privatwirtschaft hatte (Hat sich das Angebot an PraktikantInnenstellen ver
ändert)?

7.      Welche weiteren Änderungen sind geplant, um die rechtliche Situation der
PraktikantInnen weiter zu verbessern?