11303/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Datenverarbeitung bei EC-Zahlungen in Österreich“

 

Medienberichten zu Folge wurden in den letzten Jahren Millionen deutscher Kunden von Supermärkten etc. jeden Tag beim Bezahlen mit der EC-Karte heimlich auf ihre Bonität überprüft und dabei in verschiedene Klassen eingeteilt.

 

Verschiedene Firmen, die in Deutschland EC- Zahlungen verarbeiteten, speicherten Umsatz- und Kartendaten. Dazu gehörten die „Easycash GmbH“ mit Daten von 50 Millionen deutscher EC-Karten sowie Telecash, Intercard. Mit den Daten soll der größte deutsche EC- Netzbetreiber „Easycash“ einen gigantischen Datenpool angelegt haben, um damit Aussagen über die Zahlungsfähigkeit der Kartenbesitzer treffen zu können (Scoring).

„Easycash hilft nach eigenen Angaben tausenden Unternehmen bei der Abwicklung der elektronischen Zahlungen per EC- Karte oder Lastschrift. Den Vertragsbedingungen zufolge werden bei jeder Zahlung mit EC- Karte und Unterschrift – also im Lastschriftverfahren – Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers gespeichert. Easycash nutzt diese Daten nach NDR- Informationen nicht nur für die Zahlungsabwicklung und für eine Sperrdatei, sondern auch, um daraus Empfehlungen im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers zu erstellen“. (APA 23.09.2010).

 

Den Easycash-Vertragsbedingungen in Deutschland zufolge werden bei jeder Zahlung mit EC-Karten und Unterschrift – also im so genannten Lastschriftverfahren – Betrag, Zeitpunkt und


Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers gespeichert. Kontodaten und weitere Informationen über Einkäufe sind als personenbezogene Daten zu qualifizieren. Daten über EC-Zahlungen wurden rechtswidrig für andere Zwecke übermittelt. Nach Auffassung deutscher Datenschützer sind in Deutschland derartige Verarbeitungen und daraus folgende Bonitätsauskünfte illegal.

 

Aber nicht genug: Easycash nutzte die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten von Millionen Kunden, die in Geschäften bargeldlos zahlen, offenbar zur eigenen Gewinnmaximierung:

Dessen Tochterunternehmen „Easycash Loyality Solutions“ bot nämlich Pakete mit Datensätzen von EC-Kartenkunden an. So sollten auch „Bewegungsprofile“ von Kunden sowie Informationen über die „Kundenqualität“ und den „Ausschöpfungsgrad“ der Kunden erhältlich sein. Insgesamt soll es mindestens zehn verschiedene Auswertungsformen gegeben haben. Landesdatenschutzbeauftragte haben in Deutschland deswegen Verfahren eingeleitet (Strafanträge).

 

Die Bankdaten von bis zu 14 Millionen Verbrauchern in Deutschland wurden und werden offenbar systematisch für Kundenanalysen verwendet und auch Handelsunternehmen angeboten. Nach Recherchen von NDR Info bat Deutschlands größter EC-Netzbetreiber „easycash“ im Jahr 2010 den Abgleich von Kontonummern, die beim Einsatz von EC-Karten in Supermärkten oder Tankstellen gespeichert wurden, mit den Daten von Kunden- und Rabattkarten an.

 

In Österreich ergibt sich eine andere Situation als in Deutschland. Zahlungen mit der Maestro Bankomatkarte mit Chip und PIN werden direkt über die Bank – ohne datenverarbeitende Drittfirma – abgewickelt, da es in Österreich ein anderes Verfahren gibt als in Deutschland (Pay Life). Es wird nicht das Lastschriftverfahren angewandt, sondern es finden PIN-basierte Echtzeittransaktionen statt. Der ganze Vorgang läuft direkt über die Hausbank und nicht über Dritte. Somit sollte ein derartiger Missbrauchsfall in Österreich nicht möglich sein.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende


Anfrage:

 

1.             Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in Österreich zum Umgang mit Kunden- und Kontodaten beim bargeldlosen Zahlen, wie zum Beispiel hinsichtlich der Verarbeitung von EC-Zahlungen (Maestro-Bankomatkarte)?

 

2.             Wäre in Österreich eine derartige Datenverarbeitung und Datenverwendung (z.B. nach dem Zahlungsdienstegesetz, Verbraucherkreditgesetz, Bankwesengesetz) wie von Easycash vorgenommen – rechtlich zulässig?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

 

3.             Dürfen in Österreich bei EC-Zahlungen mit PIN-Code durch den Zahlungsempfänger Kunden- und Kontodaten verarbeitet werden?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Wenn ja, welche Daten dürfen dabei konkret verarbeitet werden?
Wie dürfen diese Daten verwendet werden?

 

4.             Dürfen diese Daten auch zu so genannten Bonitätsprüfungen (Scoring) verwendet werden?

 

5.             Dürfen diese Daten auch anderen Unternehmen für Bonitätsprüfungen übermittelt werden?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?