11309/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend eklatante Fehlurteile der Disziplinaroberkommission
Wie der Falter in seiner Ausgabe vom 21.3.2012 berichtete kam es über Jahre hinweg immer wieder zu eklatanten Fehlurteilen der beim Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission. Die einzelnen Senate setzen sich aus BeamtInnen der Personalvertretung, des betroffenen Ressorts und des Bundeskanzleramts zusammen. Der für die Polizei zuständige Senat habe im Fall des in einer Lagerhalle gefolterten Bakary J. die Folter als „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ entschuldigt, lächerlich milde Strafen verhängt und auch Entlassungen von pädophilen Polizisten, die tausende Kinderpornos und Sexvideos mit Unmündigen besessen haben, rückgängig gemacht. Begründung: Eine Entlassung sei im konkreten Fall nicht begründet. Es scheint, dass dieses Gremium seit Jahren einem komplett entgleisten Corpsgeist anhängt, der auch vor der Entschuldigung von grob menschenrechtswidrigem Verhalten von PolizistInnen nicht zurückschreckt. Dies hat zur Folge, dass nach wie vor zwei der an der Folter von Bakary J. beteiligten Polizisten im Dienst sind, die zwei anderen wurden von der Disziplinaroberkommission gar mit einer Frühpension „belohnt“.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Personen trafen bei der Disziplinarkommission die Entscheidung zum Fall der vier Polizisten, die Bakary J. gefoltert hatten?
2) Aus welchen Gründen legte der Disziplinaranwalt des Innenministeriums gegen diese Entscheidung Berufung ein und was war der Ausgang dieser Berufung?
3) Bei welchen Entscheidungen der Disziplinaroberkommission gab es 2006-2012 (aufgeschlüsselt auf Jahre und Entscheidungen) eine Berufung des Innenministeriums an den Verwaltungsgerichtshof? Mit welchem Ergebnis?
4) Welche Konsequenzen zog das Innenministerium aus den krassen Fehlurteilen der Disziplinaroberkommission im Falle der vier Polizisten, die Bakary J. gefoltert hatten bzw. der zwei Polizisten, die Besitzer von Kinderpornos waren, gegenüber den Mitgliedern des entscheidenden Senats?
5) Wie wollen Sie sicherstellen, dass derartige Fehlurteile bei künftigen Disziplinarentscheidungen nicht mehr vorkommen, zumal auch in der Disziplinaroberkommission VertreterInnen Ihres Ressorts mitwirken?