11318/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Strutz,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kosten und Belegung von Justizanstalten

 

 

Die Zeitung „WEEKEND MAGAZIN“ berichtete in einer ihrer letzten Ausgaben unter der Überschrift. „Wie Bürokratie in der EU Sparpotenzial vernichtet“ – „JUSTIZ AUSGEBREMST“, dass unsere Gefängnisse übervoll sind.

 

„(…)Von den 8.770 Häftlingen sind 4.055 ausländische Staatsbürger, rund 940 davon EU Bürger. Und genau diese sollen ihre Haft künftig in ihren Heimatländern verbüßen“(...)

 

„(…)Die Kosten betragen € 145.000.000 pro Jahr“(...)

 

„(…)Auch Österreichische Häftlinge, die in Europa einsitzen, werden wieder zurück in ihren Heimat-Häfn geschickt “(...)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Personen, die sich derzeit in Österreich in Strafhaft befinden sind Ausländer?
  2. Wie viele Personen, davon sind Untersuchungshäftlinge?
  3. Wie viele Personen, die sich derzeit in Strafhaft befinden sind Inländer?
  4. Wie viele Personen, davon sind Untersuchungshäftlinge?
  5. Was kostet dem Steuerzahler ein Strafgefangener pro Tag?
  6. Ist daran gedacht, derzeit in Strafhaft befindliche Ausländer zwecks Verbüßung ihrer Haft in ihr Heimatland abzuschieben?
  7. Wie viele im Ausland in Strafhaft befindliche Österreicher wurden in den Jahren letzten 10 Jahren zwecks Verbüßung Ihrer Haft nach Österreich abgeschoben?