11329/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.04.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen wegen nicht auffindbarer Kunstwerke  

 

Der Rechnungshof hat die Landesmuseen Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Wien bezüglich verliehener Kunstobjekte überprüft. Insgesamt wurden laut Medienberichten 6.000 Objekte verliehen, wobei 600 Objekte nicht mehr auffindbar sein sollen. Besonders verleihfreudig mit 5.401 Objekten seien die Tiroler Landesmuseen, wovon 475 Objekte derzeit nicht auffindbar sein sollen. Laut Medienberichten bestehe mindestens  ein finanzieller Schaden in Höhe von 218.976 Euro. Unklar ist, welche diesbezüglichen Schritte bisher unternommen worden sind.

 

Daher stellen unterfertigte Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt bekannt?

 

2.    Ist es richtig, dass verliehene Kunstwerke nicht auffindbar sind?

 

3.    Wenn ja, an wen waren welche Kunstwerke verliehen und wer hat diese verliehen? (Bitte Aufstellung unter Nennung des jeweiligen Kunstwerkes, des Verleihers, des Entleihers und des Verleihdatums)

 

4.    Gab es bzw. gibt es Verfahren bezüglich „fehlender Kunstwerke“ bzw. welche Schritte wurden und werden gesetzt?

 

5.    Wie sind die Verfahrensstände bzw. welche Erkenntnisse wurden bisher konkret gewonnen?

 

6.    Ist es richtig, dass ein finanzieller Schaden in Höhe von 218.976 Euro entstanden ist bzw. welche konkreten Erkenntnisse gibt es diesbezüglich?