11332/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.04.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Venier
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend die geplante Einführung eines Coaching-Programms für Lehrlinge
Nachdem bereits im Jänner 2012 neue Richtlinien für die Lehrlingsförderung erlassen wurde, wird ab Juli in den Ländern Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol diesbezüglich ein Coaching-Programm als erstes Pilotprojekt starten. Ziel dieses Projekts ist es, die Zahl der Lehrabbrüche zu verringern. Auf der Website des Bundeministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend heißt es dazu: „Im Rahmen eines Pilotprojekts wird 2012 ein neues Programm etabliert, das Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe gezielt bei Problemen unterstützt. Zu den Schwerpunkten zählen Rechts- und Förderberatung, aber auch Mediation und Krisenintervention.“
In diesem Kontext wird in der Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ vom Donnerstag, 5. April 2012, auf Kritik von Seiten der Gewerkschaft hingewiesen, wonach sich „der Leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz und der Chef der Gewerkschaftsjugend, Jürgen Micheler, beklagen, dass noch immer eine unabhängige Qualitätskontrolle der Lehrausbildung fehle und dass nun in Firmen weniger Jugendliche ausgebildet werden“, wobei gerade „viele (Anm.: Lehrlinge) mangels Qualitätskontrollen die Berufsausbildung abbrechen oder bei der Lehrabschlussprüfung durchfallen“ würden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Wie hoch ist die angenommene Zahl der potentiellen Lehrabbrüche, die durch das Coaching-Programm verhindert werden sollen?
2. Wer ist für die Koordination des Projekts zuständig?
3. Wie viele sogenannte „Coachs“ stehen zur Verfügung bzw. wie viele Lehrlinge stehen einem solchen „Coach“ jeweils gegenüber?
4. Wie genau soll sich die Arbeit der „Coachs“ gestalten, um Lehrlinge tatsächlich von einem Lehrabbruch abzuhalten?
5. Sind diese Aufgaben insbesondere in einem schriftlich ausgefertigten Tätigkeitsprofil festgehalten?
6. Welche finanzielle Mittel stehen für das Projekt bereit und woher kommen diese?
7. Warum findet das Projekt nur in den Ländern Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol statt bzw. warum hat man sich für diese Länder entschieden?
8. Gibt es Pläne, der Forderung des ÖGB nach einer unabhängigen Qualitätskontrolle nachzukommen?