11333/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.04.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fallzahlen Kinderbeistand

BEGRÜNDUNG

 

Im Dezember 20098 wurde die Einführung des Kinderbeistands vom Parlament beschlossen. Dieses wichtige Gesetz soll die Situation von Kindern in Besuchsrechts- und Obsorgekonflikten durch eine persönliche Ansprechperson zur emotionalen und rechtlichen Unterstützung im Verfahren verbessern.

Der Kinderbeistand wurde in einem erfolgreichen Modellprojekt getestet. Im Unterschied zum Pilotprojekt wurde im beschlossenen Gesetz eine Kostentragung durch die Eltern für den Kinderbeistands festgeschrieben. Eltern müssen für das erste Jahr Kosten in der Höhe von 800.- Euro, für jedes weitere Halbjahr 500.- Euro tragen.

In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetzestext hat es damals geheißen:

„Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Modellprojekt im Vergleich mit den allgemeinen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren im selben Zeitraum kann man von ungefähr 600 Fällen österreichweit pro Jahr ausgehen, in denen ein Kinderbeistand bestellt werden wird.“

Kritiker haben damals darauf hingewiesen, dass die Kosten eine Hürde darstellen können und insbesondere Eltern das als Bestrafung empfinden könnten. Es wurde befürchtet, dass die Fallzahlen der bestellten Kinderbeistände unter den Erwartungen bleiben und damit die inhaltlichen Zielstellungen unterlaufen werden könnten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1.    Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2010 und 2011 ein Kinderbeistand bestellt?

2.    In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2010 und 2011 der Kinderbeistand über eine Verfahrenshilfe gem. §§ 63 ff ZPO bestellt?

3.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Bestellung von Kinderbeiständen jeweils in den Jahren 2010 und 2011?

4.    Wie viel hoch waren die Einnahmen aus der Gerichtsgebühr der Eltern für die Bestellung eines Kinderbeistands?

5.    Wie viele Kinderbeistände wurden bis dato von der Justizbetreuungsagentur zur möglichen Bestellung durch ein Gericht namhaft gemacht?

6.    Für den Fall, dass die kalkulierte Zahl von 600 Bestellungen an Kinderbeiständen pro Jahr nicht erreicht wurde: Wie erklären sie sich die tatsächlich geringere Zahl an Bestellungen von Kinderbeiständen als auf Grund des Modellprojekts angenommen wurde?

7.    Halten sie die gesetzlich vorgesehene Kostentragung durch die Eltern im bestehenden Umfang für zielführend?