11334/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.04.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend barrierefreien Öffentlichen Buslinienverkehr

 

Begleitet von einigem Marketingaufwand und zahlreichen medialen wie rechtlichen Scharmützeln, hat 2011 mit der „WESTbahn“ ein erster neuer Anbieter von Eisenbahnverkehrsleistungen im Personenfernverkehr seinen Betrieb in Konkurrenz zum bisherigen Monopolanbieter ÖBB aufgenommen, konkret auf der Westbahnstrecke.

 

Ergänzend nahm mit Dezember 2011 auch eine WESTbus GmbH, ein gemeinsames Unternehmen der Blaguss Reisen GmbH (51%) und der WESTbahn-Mutterfirma Rail Holding AG, ihren Betrieb auf. Sie bietet seitdem mehrere Fernbuslinien innerhalb Österreichs sowie zwischen Österreich und der Tschechischen Republik an.

 

Eingesetzt werden derzeit laut Unternehmensangaben

·         4 Doppelstockbusse SETRA Type S 431 DT mit 76 Sitzplätzen – eingesetzt auf der Linie Klagenfurt – Wien,

·         2 Dreiachser SETRA Type S 417 HD mit 53 Sitzplätzen – eingesetzt auf der Linie Linz – Graz,

·         4 Zweiachser SETRA Type S415 HD mit 45 Sitzplätzen – eingesetzt auf den Linien Linz - Prag und Klagenfurt – Salzburg.

 

Anlässlich der Präsentation im September 2011 wurden die Vorzüge des neuen Angebots vom Mehrheitseigentümer laut angepriesen:

„Das Qualitätslevel, mit dem die WESTbahn auf der Schiene einen neuen Benchmark setzen wird, kann der Kunde dann auch am WESTbus erfahren. „Die nagelneuen, umweltfreundlichen Busse sind mit Komfortsitzen und besonders großer Beinfreiheit ausgestattet. Die WESTbus-Kunden können an Board gratis Wlan (WESTlan) nützen, eine Steckdose ist immer in Reichweite. WC und Getränkeautomat im Bus sind für uns selbstverständlich“, erklärt Paul Blaguss, Geschäftsführer der Blaguss Reisen GmbH.“

An anderer Stelle wird ausgeführt: „Die nagelneuen Busse entsprechen den höchsten Umweltvorschriften.“

 

Das neue Angebot hat allerdings einen gravierenden Mangel: Die neuen Busse sind nicht barrierefrei.


§ 16 Kraftfahrliniengesetz sieht in seinen Absätzen 1 und 2 folgendes vor:

„(1) Im Bescheid, mit dem die Berechtigung erteilt wird, können aus öffentlichen Rücksichten bestimmte Auflagen vorgeschrieben werden, die dem Berechtigungswerber von der Aufsichtsbehörde vor Erteilung der Berechtigung bekanntzugeben sind.

(2) Als Auflagen kommen insbesondere in Betracht:

1. Bestimmungen über Art und Beschaffenheit der einzusetzenden Linienfahrzeuge (…)“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann und von wem wurde um die Genehmigung genannte Konzession für die seit 11.12.2011 angebotene internationale Kraftfahrlinie Linz-Budweis-Prag der WESTbus Gmbh angesucht?

 

2)    Wann und von wem wurde der entsprechende Antrag genehmigt?

 

3)    Welche Auflagen hat die zuständige Behörde anlässlich dieser Genehmigung ausgesprochen?

 

4)    Welche Auflagen wurden konkret in Hinblick auf Barrierefreiheit ausgesprochen?

 

5)    Falls keine entsprechenden Auflagen erfolgten: Warum nicht?

 

6)    Teilen Sie die Einschätzung, dass § 16 KflG insbesondere im Wege von Abs 2 Z 1 Auflagen wie den Betrieb der Linie mit barrierefreien Bussen ermöglicht? Wenn nein, warum nicht?

 

7)    Halten Sie neue Kraftfahrlinien mit nicht barrierefreien Bussen über fünf Jahre nach Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes für zeitgemäß? Wenn ja, warum?

 

8)    Ist Ihnen bekannt, dass Blaguss der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zur Erstellung eines Etappenplans Verkehr im Jahr 2006 nicht nachgekommen ist?

 

9)    Welche Veränderungen werden sich in den nächsten Jahren durch bereits beschlossene EU-Rechtssetzungsakte für den Bereich des Buslinienverkehrs a) generell, b) speziell im Hinblick auf Barrierefreiheit ergeben?