1134/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kickl und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Sportförderung durch das Bundesheer im Zusammenhang mit den jüngsten Doping-Fällen im österreichischen Sport

 

In den letzten Jahren hat sich im Bereich des Profi-Sports in Österreich bedauerlicherweise gezeigt, dass offenbar ein gut funktionierendes Netzwerk aus Sportlern, Betreuern und Ärzten im Bereich des Sport-Dopings existiert. Nicht zuletzt die Vorfälle bei den Olympischen Spielen in Turin im Februar 2006, die öffentlich erhobenen Anschuldigungen rund um die Wiener Firma Humanplasma, die Doping-Affäre Hütthaler oder die Entwicklungen im Oktober 2008 rund um den Radsportler Bernhard Kohl, Dritter bei der Tour de France 2008, haben vor Augen geführt, dass es sich hier offenbar nur um die Spitze eines doch größeren Eisberges handelt.

 

Dem Österreichischen Bundesheer kommt als größter Unterstützer in der Förderung des Spitzensports ein gewichtiger Beitrag zu.  So unterstützt das Bundesheer seit 50 Jahren den österreichischen Leistungssport und bietet im Heeres-Sportzentrum jährlich rund 300 Sportlern und Sportlerinnen eine soziale sowie finanzielle Basis für ihre sportliche und berufliche Karriere (Berufsförderung). Seit 1998 kommen zusätzlich auch Frauen als Bundesheer-Leistungssportlerinnen in den Genuss dieser Förderungsmaßnahme. Das Heeres-Sportzentrum ist zudem neben der Athletenbetreuung im Zuge der Spitzensportförderung auch verantwortlich für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sportfachpersonal sowie für die Unterstützung der heeresinternen Akademien und Schulen bei der Körperausbildung in Kooperation mit den Österreichischen Bundes-Sportakademien.

 

Vor dem Hintergrund der oben genannten Dopingfälle drängt sich die Frage auf, wie von Seiten des Bundesheers im Zusammenhang mit der Heeres- und Spitzensportförderung in der Vergangenheit, gegenwärtig und zukünftig mit Dopingfällen umgegangen wird.  Eine derartige Diskussion über die Sportförderung durch das Bundesheer im Zusammenhang mit Doping scheint vor allem deshalb angebracht, da die Agenden des bisherigen Verteidigungsministeriums nun auch um die Belange des Sportes erweitert wurden.

 


Im bisherigen Sportstaatssekretariat verwies man unlängst darauf, dass Trainer und Sportler, wenn sie gedopt erwischt wurden, keine Förderungen mehr bekommen und die letzte Rate zurückzahlen müssen. Eine wirkliche Rückzahlung der erhaltenen Fördergelder erfolgt jedoch nicht.

 

In diesem Zusammenhang erklärte etwa Johannes Langer, Marathon-Experte, Laufsporttrainer und Veranstalter von Laufsportveranstaltungen, unter anderem: „Mir ist bislang kein Fall bekannt, dass ein Sportler eine jahrelange Förderung durch Sporthilfe, Bundesheer etc. zurückzahlen hätte müssen.“ Auch der Leichtathletiktrainer und Leistungsdiagnostiker Wilhelm Lilge meinte beispielsweise in den Medien, wenn nur die letzte Förderungsrate zurückgefordert würde, wäre das auch zu wenig: „Das wäre ungefähr so, wie wenn man einen Autodieb auf frischer Tat erwischt und ihm sagt, er darf halt zwei Jahre lang keine Autos stehlen; das ist die Strafe. Und vielleicht muss er dann das letzte gestohlene Auto auch zurückgeben.“ Lilge bestätigte in diesem Zusammenhang auch, dass es zu Rückzahlungen in der Geschichte übrigens überhaupt noch nie gekommen sei. Als Konsequenz forderte daher auch er ein neues Gesetz, wonach Dopingsünder alle staatlichen Förderungen zurückzahlen müssen, die sie bekommen haben.

 

Es scheint damit im Kampf gegen Doping auch unerlässlich, Sportlern mit Dopingvergehen klarzumachen, dass ihr Handeln auch schwere wirtschaftliche Konsequenzen haben kann.

 

Allerdings gibt es in diese Richtung bisher keine wirkliche politische Diskussion oder die Bereitschaft, über derartige Vorschläge in weiterer Folge auch nachzudenken. Gerade an der Schnittstelle zwischen Sportangelegenheiten und der Förderung durch das Bundesheer, die eine wesentliche Stütze im österreichischen Leistungssport darstellt, wäre eine solche Diskussion enorm wichtig.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende Anfrage an den Minister für Landesverteidigung und Sport.

 

Anfrage

1.     Welche Fälle sind Ihnen  als Ressortverantwortlicher für den Bereich Landesverteidigung bekannt, in denen Spitzensportler und/oder Betreuer, die in Dopingfälle verwickelt waren bzw. sind, eine Spitzensportförderung erhalten haben beziehungsweise vom Bundesheer gefördert wurden?

 

2.     In welcher Höhe wurde von Seiten des Bundesheeres an betroffene Sportler und/oder Betreuer Förderungen und/oder Gehälter von Seiten des

            Bundesheeres ausbezahlt?

 

3.     In welchen Fällen wurde diese Förderung von Athleten zurückbezahlt, die des Dopings überführt wurden?

 

4.     Wie hoch sind die in den einzelnen Fällen vom Bundesheer zurückgeforderten Summen?

 

5.     Wenn dies nicht geschah, was ist genau der Grund dafür?

 

6.     Welche Fälle sind Ihnen  als Ressortverantwortlicher für den Bereich Sport bekannt, in denen Spitzensportler und/oder Betreuer, die in Dopingfälle verwickelt waren bzw. sind, eine Spitzensportförderung erhalten haben beziehungsweise über Sportfördergelder gefördert wurden?

 

7.     In welcher Höhe wurde von Seiten des Bundes (aus Mitteln der Sportförderung) an betroffene Spitzensportler und/oder Betreuer Förderungen und/oder Gehälter ausbezahlt?

 

8.     In welchen Fällen wurde diese Förderung von Athleten zurückbezahlt, die des Dopings überführt wurden?

 

9.     Wie hoch sind die in den einzelnen Fällen  zurückgeforderten Summen?

 

10. Wenn dies nicht geschah, was ist genau der Grund dafür?

 

11. In welchem Dienstverhältnis zum Bundesheer steht der ehemalige ÖSV-Langlauftrainer Walter Mayer gegenwärtig?

 

12. Was ist seine genaue Dienstfunktion?

 

13. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen beim Bundesheer hatte die „Affäre Mayer“ für ihn als betroffene Person selbst?

 

14. Warum ist die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Walter Mayer unterblieben?

 

15. Wer ist dafür verantwortlich?

 

16. Geschieht das Training der Marathonläuferin Eva-Maria Gradwohl durch Walter Mayer in dessen Dienstzeit beim Bundesheer?

 

17. Geschieht das Training der Marathonläuferin Eva-Maria Gradwohl durch Walter Mayer in dessen Dienstzeit mit Wissen und Billigung des Bundesheeres?

 

18. In welchem Dienst- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis zum  Bundesheer steht die des Dopings überführte Triathletin Lisa Hütthaler?

 

19. Werden oder wurden gegen sie Rückforderungsansprüche von Seiten des Bundesheeres gestellt?

 

20. Welche dienstrechtlichen und sonstigen Regelungen hat das Bundesheer derzeit, um gegen Dopingsünder und/oder deren Betreuer, die dem Bundesheer angehören, vorzugehen?

 

21. Halten Sie die derzeitigen dienstrechtlichen und sonstigen diesbezüglichen Regelungen für ausreichend dazu, den Antidopingkampf nachhaltig zu führen?

 

22. Wenn Ja, warum?

 

23. Wenn Nein, warum nicht?