11349/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend erneute intransparente Vergabe von Landerechten an die Fluglinie Emirates

Nach einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung der Austro Control darf die in Dubai beheimatete Fluglinie Emirates Wien bis 27. Oktober auch weiterhin 13 Mal pro Woche anfliegen.

Die Frage, ob dem Standort Wien und Österreich nicht erhebliche Nachteile daraus erwachsen, wenn Langstreckenflüge nach Asien und Afrika in immer stärkerem Ausmaß über den Hub Dubai (und im übrigen auch durch Qatar Airways über Doha und Etihad Airways über Abu Dhabi) abgewickelt und dabei direkte Langstreckenverbindungen von Wien, insbesondere nach Asien, gefährdet werden, konnte - wie auch im Fall der Winterflugplanperiode 2011/12 – bisher nicht beantwortet werden. Auch durch die Beantwortung der von uns an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gerichteten Anfrage 9729/J konnten die bestehenden Bedenken nicht ausgeräumt werden. Die weitere befristete Beibehaltung des Status Quo legt nahe, dass Maßnahmen zur Klärung dieser Problemstellungen, die mittelfristig möglicherweise zu Nachteile für Austrian Airlines und damit wiederum für den Airport Wien führen könnten, noch immer weder in der Austro Control noch in der Oberbehörde BMVIT ergriffen wurden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.   Wurde vor der Entscheidung durch Austro Control das BMVIT eingebunden?

2.   Wenn ja, auf welche Weise?

3.   Wenn nein, warum nicht?

4.   Haben Sie in diesem Verfahren eine Weisung an die Austro Control erteilt?

5.   Wenn nein, haben Sie davon Kenntnis, dass in diesem Verfahren eine Weisung des BMVIT an die Austro Control erteilt wurde?

6.   Welche Prüfungsmaßnahmen sind der Entscheidung vorausgegangen?

7.   Wurden vor der Entscheidung durch Austro Control unabhängige Experten eingebunden?

8.   Wenn ja, wie erfolgte deren Auswahl? Wurde bei der Auswahl überprüft, ob diese Experten in einem Beratungsverhältnis zu Emirates standen oder stehen?

9.   Wenn nein, warum nicht?

 

10.    Welche Auflagen wurden Emirates für den Winterflugplan 2011/12 erteilt?

11.    Wurden diese Auflagen erfüllt?

12.    Falls unabhängige Experten durch Austro Control vor der Entscheidung über den Sommerflugplan 2012 eingebunden wurden, haben diese auch die Einhaltung der für den Winterflugplan 2011/12 erteilten Auflagen überprüft?

13.    Wurde bei der Entscheidung über den Sommerflugplan 2012 gemäß Artikel 5 des bestehenden Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten überprüft, ob die Nachfrage für die Beförderung im Punkt-zu-Punkt-Verkehr zwischen Wien und Dubai

die seit März 2011 provisorisch genehmigte Aufstockung um sechs Frequenzen pro Woche rechtfertigt?

14.    Wie hoch war in der Winterflugplanperiode das Passagieraufkommen im Nachbarschaftsverkehr zwischen Wien und Dubai bzw. Dubai und Wien?

15.    Wie hoch war in der Winterflugplanperiode das Passagieraufkommen der prozentuelle Anteil des Umsteigeverkehrs am Flughafen Dubai und wie war die prozentuelle Aufteilung nach Zieldestinationen bei Weiterflügen über Dubai hinaus?

16.    Welche Auflagen wurden Emirates für den Sommerflugplan erteilt?

17.    Können Sie ausschließen, dass durch die Durchführung der beantragten Flüge nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten sind?

18.    Gab es im Rahmen der Genehmigung des Sommerflugplans 2012 Nebenabsprachen?

19.    Wann werden die Verhandlungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über ein neues Luftverkehrsabkommen fortgesetzt?

20.    Welche Punkte sind bei diesen Verhandlungen noch offen?

21.    Haben die Vereinigten Arabischen Emirate die angekündigte Evaluierung der offenen Verhandlungspunkte bereits durchgeführt?

22.    Wenn ja, was war das Ergebnis?

23.    Wird Österreich dabei die Verankerung einer wirksamen Wettbewerbsklausel fordern?