11355/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Verweigerung von Visa

BEGRÜNDUNG

 

Bei der Erteilung von Visa an KünstlerInnen und Vortragende kommt es immer wieder zu willkürlichen Verweigerungen und Problemen, die für die VeranstalterInnen nicht nachvollziehbar sind. Die Verweigerungen sind teilweise mit hohen Kosten (in vielen Fällen aus der öffentlichen Hand) verbunden, da bei Visaantragstellung bereits die Flugtickets für Hin- und Rückflug vorgelegt werden müssen.

Laut Standard vom 21. Februar 2012 wurde auch Frau Janet Arach aus Uganda das Visum für die Einreise nach Österreich verweigert. Frau Arach hätte auf Einladung des Heeresgeschichtlichen Museums zu einem Vortrag nach Wien kommen sollen.

Auf Einladung des ImPulsTanz Festival haben im Sommer 2010 fünf nigerianische Tänzer für die Teilnahme an Tanzworkshops im Rahmen des Festivals in Wien von der österreichischen Botschaft in Abuja kein Visum bekommen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Aus welchem Grund wurde Frau Janet Arach die Einreise nach Österreich verweigert?

2)    Hat Frau Janet Arach eine Begründung für die Ablehnung erhalten?

3)    Wie lautete diese Begründung?

4)    Wann erfuhr Frau Janet Arach von der Ablehnung und wie viele Tage nach Antragstellung war das?

5)    Welche Begründung hat die einladende Stelle erhalten?

6)    Aus welchem Grund haben im Sommer 2010 folgende Tänzer aus Nigeria kein Visa für Österreich erhalten?

Benjamin Joy Oluchi

Afolabi Olapado Adekunle

Liadi AdelekeTaofeeq

Ezeh Stanley Kenneth

Ugwunali Uchechukwu George

7)    Welche Begründungen haben die Tänzer für die Ablehnungen erhalten?

8)    Wann erfuhren die Tänzer von den Ablehnungen und wie viele Tage nach Antragstellung war das?

9)    Welche Begründung hat die einladende Stelle erhalten?

10) Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums wurden 2010 und 2011 (aufgeschlüsselt nach Jahren) bei österreichischen Vertretungsbehörden gestellt?

11) Wie viele davon wurden abgelehnt und wie viele erteilt?

12) Erfolgen Ablehnungen von Visaanträgen grundsätzlich schriftlich und mit Begründung?

a) Wenn nein, weshalb nicht?

13) Wird vor einer Ablehnung den AntragstellerInnen die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zur geplanten Ablehnung zu nehmen?

a) Falls ja, binnen welcher Frist?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

14) Wie oft wurde 2010 und 2011 (aufgeschlüsselt nach Jahren) von der Befreiung oder Reduktion von Visagebühren gem. Art. 16 Abs 6 des Visakodex VO (EG) Nr.810/2009 Gebrauch gemacht und welche Staaten betraf das?

15) Wie oft wurde 2010 und 2011 (aufgeschlüsselt nach Jahren) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der persönlichen Einreichung eines Antrages abzusehen? Aus welchen Gründen und welche Staaten betraf das?

16) Wie oft wurden 2010 bzw. 2011 schriftliche Ablehnungen mit einer Begründung versehen?

17) Wie viele Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof waren in den letzten 10 Jahren aufgrund Nichterteilung eines Visums anhängig und welche waren das (Geschäftszahlen)?

18) Wie hoch ist die Summe, die Österreich in den vergangenen 10 Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren) durch Einhebung von Konsulargebühren für die Bearbeitung von Visaanträgen eingenommen hat?

19) Wie viel davon stammt aus der Bearbeitung von letztendlich abgelehnten Visaanträgen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

20) Welches waren 2010 bzw. 2011 jeweils die häufigsten Ablehnungsgründe?

21) Bei Vorliegen eines Rückreisetickets: welche zusätzlichen Unterlagen sind erforderlich, damit die Rückreise als gesichert anerkannt wird?

22) Welche Unterlagen sind erforderlich, damit der Unterhalt als gesichert anerkannt wird?

23) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, geschlossen wird?

24) Bitte um Beifügung der gemeinsamen konsularischen Instruktionen (GKI) ABl. Nr.C310, welche von österreichischen Vertretungsbehörden im Visaerteilungsverfahren anzuwenden sind.