11358/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend die Verschleppung von Strafverfahren in der Causa Immofinanz/Immoeast/Constantia

 

Im Jahr 2007 führte die Immofinanz eine Kapitalerhöhung im Volumen von 1,8 Milliarden Euro durch. Von dieser Summe konnte jedoch nur die Hälfte tatsächlich platziert werden. 900 Millionen wurden von der Immo-Gruppe selbst gekauft – ein Geldkarussell. Eine wesentliche Rolle spielte dabei Karl Petricovics, der ehemalige Vorstandschef, der mehrere Funktionen innerhalb der Bankengruppe innehatte. Diese Vielzahl an Funktionen erlaubte es ihm, unzählige Millionen zu verschieben. Die Staatsanwalt – vertreten durch Volker Sackmann - sieht den Tatbestand der Untreue verwirklicht. Man ist sogar bereit, von einer kriminellen Vereinigung zu sprechen, da mehrere Personen in die dubiosen Vorgänge verwickelt waren.

Der entstandene Schaden ist exorbitant und liegt Schätzungen zufolge zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Euro. 6.000 Privatgeschädigte haben in einer Sammelklage Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Gutachten wurden erstellt – etwa jenes des Herrn Aldenberger – und liegen vor. Dennoch blieb die Staatsanwaltschaft bisher weitgehend untätig, obwohl die Causa seit dem Jahr 2009 bekannt ist. Das im Jahr 2006 verabschiedete und beschlossene Verbandsverantwortlichkeitsgesetz scheint aus Gründen politischer Protektion bewusst nicht zur Anwendung zu kommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Hinsichtlich welcher Verdachtsmomente und möglicher Rechtsübertretungen wird gegen Karl Petricovics ermittelt und seit wann?

 

2.    Welchen Zeitraum umfassen die Verjährungsfristen jener Rechtsübertretungen?

 


3.    Weshalb wird das / werden die Verfahren verschleppt, obwohl 6.000 Personen geschädigt wurden und teilweise auf eine finanzielle Wiedergutmachung angewiesen sind?

 

  1. Sollte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegenüber der IMMOFINANZ AG und der IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH weder eingeleitet, noch eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegenüber diesen Gesellschaften beabsichtigt sein, welche maßgeblichen Erwägungen  - unter detaillierter Begründung und unter jeweiliger Bezugnahme auf die Bestimmungen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes - führten dazu?

 

  1. Weshalb hat die Bundesministerin für Justiz der Staatanwaltschaft keine Weisung erteilt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten?

 

6.    Wie viele Staatsanwälte sind aktuell (Stand vom 01.02.2012) in die Ermittlungsverfahren eingebunden?

 

7.    Wie hat sich die Anzahl der involvierten Staatsanwälte im Zeitverlauf entwickelt?

 

8.    Sollte sich deren Anzahl verringert haben, weshalb denkt das BMJ nicht daran, die Ermittlungen bzw. das Verfahren im Sinne der tausenden Geschädigten zu beschleunigen?

 

9.    Existieren bereits Urteile in zum Komplex Immofinanz/Immoeast/Constantia gehörenden Fällen?

 

10. Wenn ja, welche (Aktenzahlen)?