11365/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Landestierschutzheim Steiermark in der Grazer Grabenstraße“
Frau D. ist in Graz bestens bekannt - als „Katzenfrau vom Schlossberg“. Mit Hilfe mehrerer Damen betreut sie herrenlose Katzen am Schlossberg und sorgt in Zusammenarbeit mit der Arche Noah für die Kastration und die Verpflegung dieser Tiere. Seit Jahren versorgt Frau D. freilaufende Tiere auf ihre eigenen Kosten.
In den letzten Monaten wuchs der Bestand der zu betreuenden Tieren an, da immer mehr Personen bei der Tierschützerin D. zusätzlich herrenlose Tiere abgaben. Aufgrund der Beschwerde des Eigentümers der Liegenschaft in der Frau D. in Miete lebt, fand am 24.1.2012 um 5.00 Uhr morgens eine Amtshandlung statt. Dabei wurden Frau D. laut Protokoll 38 Katzen, 4 Kaninchen, 4 Hunde, 2 Meerschweinchen, 2 Nymphensittiche sowie 2 Wellensittiche abgenommen.
Frau D. wehrte sich gegen die Amtshandlung. Daraufhin durchgeführte Untersuchungen belegten, dass Frau D. im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und selbstständig handlungsfähig sei. Tierschutz könne per se nicht als „verrückt“ oder „geisteskrank“ eingestuft werden, auch wenn so ein Ergebnis von einigen Personen gerne gesehen worden wäre.
Anhand der vom Veterinärreferat der Stadt erstellten Mängelliste betreffend die Hygienebestimmungen in ihrem Haus wurde das Objekt von Frau D. selbst sowie von Helfern und Aktivisten des „Aktiven Tierschutz Steiermark“ entsprechend in Stand gesetzt. Unter Einschaltung ihres Rechtsanwaltes ersuchte Frau D. um Rückgabe der Tiere, zumal gegen die bekannte Tierschützerin niemals seitens der Behörden ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen worden ist.
Die nun in die Angelegenheit involvierte FA10A der steirischen Landesregierung erteilte hierauf eine Weisung, die von Frau D. genutzte Liegenschaft einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen, die nach vielem hin- und her endlich erfolgen konnte.
Auf nicht nachvollziehbaren Beschluss der Stadt Graz und der FA10A des Landes Steiermark wurden Frau D. die Tiere nicht zurückgegeben. Die Tiere wurden im Landestierheim Steiermark in der Grabenstraße einer wie von Amtstierarzt H. bestätigten „schmerzlosen Tötung“ zugeführt. Bis dato sind die Gründe für die Tötung dieser Tiere nicht nachvollziehbar und weder Frau D. noch ihrem Rechtsvertreter mitgeteilt worden.
Besonders hervorzuheben ist dabei der Umstand, dass bereits bei der Amtshandlung vom tätigen Amtstierarzt festgelegt wurde, dass das Landestierheim Steiermark in der Grabenstraße zur schmerzlosen Tötung der Tiere berechtigt ist, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine medizinische Untersuchung der Tiere erfolgen konnte.
Ein Mitglied einer Grazer Einsatzorganisation bringt die Verhältnisse rund um das Landestierschutzheim Grabenstraße auf den Punkt. Zitat: „Wennst in der Grabenstraße net schnell deine Tiere abholst, werdens umgebracht“.
Es scheint im Landestierschutzheim in der Grabenstraße demnach gängige Praxis zu sein, dass Tiere nicht nach ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand beurteilt werden, sondern dass die abgenommen Tiere zwischen „vermittelbar“ und „nicht vermittelbar“ aussortiert werden, was einen wesendlichen Kostenfaktor darstellt. Von den 52 abgenommenen Tieren von Frau D. litt zum Zeitpunkt der Abnahme kein einziges Tier an einer schweren Erkrankung, die eine gezielte Tötung rechtfertigen würde.
So trat der Trägerverein des Tierheims bereits in den Jahren 2004 und 1993 unangenehm ans Licht der Öffentlichkeit. Im Jahr 2004, unter derselben Leitung, wandten sich zwei junge Pflegerinnen an die Staatsanwaltschaft, da Tiere ungenügend medizinisch versorgt und Hilfeleistungen an Tieren generell unterlassen wurden.
Im Jahr 1993 brachte es der inzwischen verstorbene Vorgänger des derzeitigen Leiters noch nüchtern und emotionslos gegenüber den Medien zum Ausdruck:„Tierschutz ist nichts für sensible Menschen. Was soll ich mit Katzen anfangen die man nicht angreifen kann. Dasselbe gilt für bissige Hunde. Die Haltung kostet doch nur eine Menge Geld.“ Der damalige „durchführende Tierarzt“ ist nun der Leiter dieser Anstalt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Werden im Landestierschutzheim in der Grabenstraße die Mindestanforderungen der Tierhaltungsverordnungen eingehalten, wenn ja, von wem und zu welchem jeweiligen Zeitpunkt wurden diese jeweils überprüft?
2. Wie lauten die Ergebnisse dieser Überprüfung und welche Beanstandungen oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gab es bei diesen Überprüfungen?
3. Ist eine mögliche Überbelegung eines Tierheimes Ihrer Meinung nach ein Grund, Tiere vorzeitig zur Tötung frei zugeben, wenn nein, was ist dann Ihrer Meinung nach in so einem Fall zu tun?
4. Wie groß sind die Unterkünfte jeweils getrennt für Hunde, Katzen und andere Tiere?
5. Wie viele Tiere sind aktuell in diesen Unterkünften untergebracht?
6. Wie groß sind die abgetrennten geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für kranke Tiere, um eine Ansteckung anderer Tiere zu verhindern?
7. Wie viele Tiere sind aktuell in diesen Unterkünften untergebracht?
8. Wie groß sind die Auslaufflächen, getrennt für Hunde, Katzen und andere Tiere, die ihrer Art nach einen Auslauf benötigen?
9. Wie viele Tiere sind aktuell in diesen Unterkünften untergebracht?
10. Wer ist der/die verantwortliche Leiter/Leiterin des Tierheimes und wie lauten seine/ihre fachlichen Qualifikationen, ist er/sie Tierarzt/ärztin?
11. Ist dieser Leiter/diese Leiterin bereits in irgendeiner Funktion pensioniert?
12. Welche Managementqualitäten, z.B. den Einsatz neuer Medien, Internetvermittlung von Tieren, Organisation von Charityaktionen setzen Sie bei einer leitenden Person eines Tierheimes voraus oder wenn nein, warum nicht?
13. Halten Sie die Weitervermittlung von Tieren für eine Kernaufgabe eines Tierheimes, wenn nein, warum nicht?
14. Wie viele Betreuungspersonen gibt es und wie wurden diese (bitte um einzelne Auflistung der Qualifikation) gemäß den Grundsätzen der Tierhaltung und des Tierschutzes geschult?
15. Wie viele Hilfskräfte gibt es und wie wurden diese (bitte um Einzelne Auflistung der Qualifikation) gemäß den Grundsätzen der Tierhaltung und des Tierschutzes geschult?
16. Werden im Landestierschutzheim in der Grabenstraße Wildtiere gehalten, die im Sinne der 2.Tierhaltungsverordnung besondere Ansprüche an Haltung und Pflege stellen, wenn ja, welche und wie sind diese Tiere untergebracht?
17. Wie wird sichergestellt, dass die tägliche Betreuung der Tiere durch eine der gehaltenen Tierarten entsprechende Anzahl von Personen mit einschlägigen Fachkenntnissen erfolgt?
18. Wie wird allen Tieren, über die Zeiten der Fütterung und Reinigung hinausgehend, entsprechend ihrer Art Kontakt zu Menschen ermöglicht?
19. Wie werden Jungtiere und verhaltensgestörte Tiere gemäß ihren besonderen Anforderungen entsprechend betreut?
20. In welchen Zeitabständen wird eine umfassende tierärztliche Untersuchung aller untergebrachten Tiere vorgenommen?
21. Wie viele Tiere - für welche die gesetzliche Aufzeichnungspflicht besteht - befanden sich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. März insgesamt im Tierheim?
22. Wie viele davon waren - jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. März - gemäß Aufzeichnungen als gesund bewertet?
23. Wie viele davon waren - jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. März - gemäß Aufzeichnungen Tiere, die einer besonderen Pflege bedürfen?
24. Wie viele Tiere wurden - jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. März - gemäß Aufzeichnungen vergeben?
25. Wie viele Tiere wurden - jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. März - gemäß Aufzeichnungen „schmerzlos getötet“?
26. Wie viele der Tiere aus den Jahren - jeweils aus den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. März - befinden sich noch im Tierheim und wie viele aus den Jahren davor?