11384/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Herbert, Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Praktika und Verwaltungspraktika

 

In der Tageszeitung „Der Standard“ vom 02.07.2011 ist über Praktika und Verwaltungspraktika in den verschieden Ministerien berichtet worden. Über Schüler und Studenten, die wochen- oder monatelang, ohne bezahlt zu werden, in den Ministerien gearbeitet haben.

 

Weiters berichtete „DerStandard“: „Wer bis zu einem Vierteljahr in einem Ministerium arbeitet, soll mit 900 Euro pro Monat entlohnt werden, für längere Praktika soll es künftig 1300 Euro geben. Eine Unterscheidung nach Ausbildung will Heinisch-Hosek bei dem neuen Praktikanten-Gehaltsschema nicht vornehmen. 1,5 Millionen Euro, hat man im Ministerium errechnet, soll sich die Bundesregierung diese Maßnahme kosten lassen.

 

   Dringenden Handlungsbedarf sieht die Ministerin auch bei den sogenannten Verwaltungspraktika im Bundesdienst, die bis zu zwölf Monate dauern können. Derzeit werden dafür je nach Ausbildung der Praktikanten 700 bis 1100 Euro pro Monat bezahlt. Mit Stand Ende Dezember 2010 gab es 210 solcher Verwaltungspraktikanten, in den Sommermonaten Juli und August ist deren Zahl freilich deutlich höher. Heinisch-Hosek will auch für diese Jobs Mindeststandards bei der Bezahlung einführen.

 

   Unbezahlte Arbeit in Ministerien hätten sich junge Leute "einfach nicht verdient", meint Heinisch-Hosek, sie würden in den Ministerien schließlich "wichtige Tätigkeiten ausüben und hundertprozentige Leistung erbringen". Ihren Vorstoß sieht die Ministerin auch als "Appell an Unternehmen", Praktikanten besser - oder überhaupt - zu entlohnen.“

 

Seit der letzten Dienstrechtsnovelle ist die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund unzulässig.

 

Die Ministerien haben jedoch durch das 2. Stabilitätsgestz (2.StabG 2012) die Auflage bekommen, weiter einzusparen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 


Anfrage

 

1.    Wie viele unentgeltliche und entgeltliche Praktika und Verwaltungspraktika hat es in Ihrem Ressort, die nachgeordneten Dienststellen eingerechnet, 2008, 2009, 2010 und 2011 gegeben? (Aufgegliedert nach Akademiker, Maturanten und Nicht-Maturanten)

 

2.    Für wie viele Wochenstunden auf wie viele Monate waren die Praktikanten und Verwaltungspraktikanten in Ihrem Ressort, die nachgeordneten Dienststellen eingerechnet, in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 angestellt? (Aufgegliedert nach Akademiker, Maturanten und Nicht-Maturanten und nach unentgeltlich und entgeltlich)

 

3.    Wie viele Praktika und Verwaltungspraktika hat es, die nachgeordneten Dienststellen eingerechnet, gegeben und gibt es seit Jänner 2012 bis April 2012? (Aufgegliedert nach Akademiker, Maturanten und Nicht-Maturanten)

 

4.    Für wie viele Wochenstunden auf wie viele Monate waren und sind die Praktikanten und Verwaltungspraktikanten in Ihrem Ressort, die nachgeordneten Dienststellen eingerechnet, seit Jänner 2012 bis April 2012 angestellt oder angestellt gewesen? (Aufgegliedert nach Akademiker, Maturanten und Nicht-Maturanten)

 

5.    Wie viele Praktika und Verwaltungspraktika werden, die nachgeordneten Dienststellen eingerechnet, ab Mai 2012 und im Jahr 2013 wegen des 2.Stabilitätsgesetzes 2012 eingespart? (Aufgegliedert nach Akademiker, Maturanten und Nicht-Maturanten und nach Wochenstunden im Monat)

 

6.    Wird es Ende 2012 und 2013 überhaupt noch Verwaltungspraktika in Ihrem Ressort und den nachgeordneten Dienststellen geben?

7.    Wenn „Nein“, warum nicht?

8.    Wie hoch sind die Einsparungen dadurch?

9.    Wenn „Ja“, wie viele in welchen Bereichen im Ministerium und nachgeordneten Dienststellen?