11388/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend gefälschte Goldbarren im Besitz der OeNB

 

Wie Schweizer Medien berichten, tauchen aktuell weltweit gefälschte Goldbarren auf. Die Barren bestehen nur teilweise aus Gold, der Rest aus dem wesentlich weniger wertvollen Wolfram. Die Fälschungen sind teilweise äußerst professionell, weshalb über ihre mengenmäßige Verbreitung derzeit nur spekuliert werden kann. Augenscheinlich ist der Handelsplatz Hongkong besonders betroffen.

 

Die mit Wolfram gestreckten Barren tauchten nicht lediglich auf dem freien Markt auf, sie fanden auch ihren Weg in die Bestände von bekannten und renommierten Notenbanken wie vermutlich der Federal Reserve. Deren Bestände sollen zu einem namhaften Anteil aus „Gold-Wolfram-Barren“ bestehen. Es wurden etwa Barren der Goldraffinerie Metalor wurden angebohrt und anschließend teilweise mit Wolfram gefüllt. Äußerlich waren die manipulierten Stücke nicht von anderen zu unterscheiden.   

Bisher verweigerte das Bundesministerium für Finanzen Auskünfte auf Fragen, die sich mit den Lagerstätten der Goldbestände der Österreichischen Nationalbank befassten. Die aktuelle Problematik zeigt, dass die Definition „sicherer Lagerstätten“ vermutlich unterschiedlich ausfallen kann. Zudem ändert sich die Sicherheitslage und verweilt nicht statisch auf demselben Level.     

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    In welchen Staaten befinden sich die Goldreserven der OeNB?

 

2.    Welcher Anteil der gesamten Goldreserven der OeNB lagert in diesen Staaten jeweils (relativ und absolut)?


 

3.    Wie überprüfen die Stellen der OeNB die Reinheit der Goldbarren der OeNB?

 

4.    In welchen Abständen werden die Goldbarren aus den Beständen der OeNB bezüglich ihrer Reinheit untersucht?

 

5.    Welche Methoden werden bei der Überprüfung angewandt?

 

6.    Kann ausgeschlossen werden, dass sich auch in den Beständen  der OeNB mit Wolfram gemischte Goldbarren befinden?

 

7.    Wenn ja, wie?

 

8.    Nach welchen objektivieren Kriterien wählt die OeNB die Lagerstätten ihrer Goldbestände?

 

9.    Welche Stelle konstatiert „Sicherheit“?

 

10. Werden die jeweiligen Lagerstätten regelmäßig einer Revision hinsichtlich der Sicherheitslage unterzogen?

 

11. Wenn ja, in welchen Abständen, nach welchen Maßstäben und durch welche Stelle?