11412/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend „Marktverzerrendes Verhalten durch den Weltjudoverband“
Beim Judo-Weltverband IFJ existiert ein für Lieferanten von Judo-Sportanzügen limitierter Ausrüstungs-Pool. Nur jene Ausrüster, die eine jährliche Lizenzgebühr bezahlen, dürfen die SportlerInnen uneingeschränkt ausstatten. Nun stieg die Lizenzgebühr in den letzten Jahren von jährlich USD 3.000,- auf jährlich USD 50.000,-. Jene Ausstatter, die diese Gebühr nicht entrichten (können), werden von internationalen Bewerben wie EM, WM und Olympiaden sowie deren Nachwuchsbewerbe U17, U20 und U23 und sogar deren Qualifikationsbewerben ausgeschlossen.
Für kleinere Unternehmen bedeutet dies natürlich eine massive Markteinschränkung, bis hin zur Verdrängung. Seitens des Weltjudoverbandes wird die Maßnahme der Erhöhung mit dem Argument, die Qualität und die Standards von Judoanzügen zu regulieren, wie der Präsident des Weltjudoverbandes, Marius Vizer, ausführt. Allerdings ist der Zusammenhand zwischen entsprechenden Qualitätsmerkmalen und finanzieller Stärke der Unternehmen hier nicht ersichtlich.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde erklärte sich für diesen Sachverhalt nicht zuständig und blieb daher auch untätig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Warum lassen Sie ohne Gegenmaßnahmen zu, dass seitens des Weltjudoverbandes derart in den Markt eingegriffen wird, dass Teilnehmer aufgrund fehlender finanzieller Stärke vom Markt verdrängt werden?
2. Warum erklärt sich die Bundeswettbewerbsbehörde für unzuständig?
3. Wer ist die zuständige Instanz für diese Angelegenheit?
4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um fairen Wettbewerb in diesem Markt wiederherzustellen?