11422/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach, Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend der „Resolution NÖ Bauernbund zu AMA-Kontrollen und Flächendigitalisierung.“

 

Aus der Resolution des Bezirksbauernrates Waidhofen/Ybbs, NÖ-Bauernbund, Obmann und Landtagsabgeordneten Anton Kaser ist wie folgt zu entnehmen:

 

Waidhofen/Ybbs, am 16.1.2012

„Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen berechenbare Bedingungen für die Abwicklung und insbesondere für die Kontrolle der Ausgleichszahlungen. Unter den derzeitigen Bedingungen haben die Bauern selbst unter größtmöglicher Beachtung aller relevanten Vorgaben Angst vor Kontrollen, da aufgrund unterschiedlicher Vorgangsweisen der AMA-Kontrolleure der Ausgang von Kontrollen vom Ergebnis und vor allem auch von den Sanktionen her nicht abschätzbar ist. Die Verunsicherung im Bereich der Ausgleichszahlungen muss im größtmöglichen Umfang wieder eingedämmt werden.

Der Bezirksbauernrat Waidhofen/Ybbs fordert:

Forderungen zu maßvollen und objektiven AMA-Kontrollen

􀂃 Die Anzahl der AMA-Kontrollen ist wieder auf ein erträgliches Ausmaß zu reduzieren, Schätzungen weisen auf eine Kontrolldichte von derzeit ca. 6 - 8 % der Betriebe hin.

􀂃 AMA-Flächenkontrollen sind auf die Vegetations- bzw. Bewirtschaftungszeit einzuschränken. Es geht nicht an, dass Kontrollen in der Herbst- und Winterzeit, z.B. auch bei Schneelage stattfinden und nicht nachvollziehbare Rückschlüsse mit erheblichen Folgen vollzogen werden (z.B. Almflächenkontrolle am 5.-6. Oktober, keine Tiere mehr auf der Alm, Vegetation nur mehr in Abschnitten vorhanden, auf die Nutzung mit erheblichen Futterflächenreduktionen).

􀂃 Die Detailauslegung der Sachverhalte durch die einzelnen Kontrolleure ist sehr unterschiedlich. Die fachliche Kompetenz der Kontrollorgane ist unzureichend, die Vorgangsweisen sind uneinheitlich. Vor allem im Bereich Ökopunkte NÖ sind klare Defizite bei der fachlichen Kompetenz der Kontrolleure festzustellen (z.B. werden Traditionelle Charakteristika unterschiedlich bewertet). Die Ursache hierfür liegt in einer mangelhaften und vor allem von der Zeit her unzureichenden Einschulung der Kontrollorgane bzw. nicht koordinierten Vorgangsweise innerhalb der Kontrollstellen und vor allem auch zwischen den Kontrollstellen. Eine Qualitätssicherung der Kontrolle ist entweder nicht vorhanden oder mangelhaft.

􀂃 Zur Flächenkontrolle wurden im Jahr 2011 immer häufiger Distanzmessungen eingesetzt, die Ergebnisse auf Skizzen vermerkt und von den Kontrolleuren zu Hause im INVEKOS-GIS eindigitalisiert. Distanzmessungen sind nicht objektiv auf die Ebene projiziert umrechenbar und führen zwangsweise zu Fehlergebnissen. Diese Methode ist abzustellen und zu objektiveren Messmethoden (GPS) zurück zu kehren.

􀂃 Kontrolleure digitalisieren vielfach zu Hause (privat oder im Kontrollbüro) diverse Messpunkte ein, mit dem Landwirt werden die Ergebnisse nicht besprochen. Der Landwirt wird verwiesen, in das Prüfergebnis im INVEKOS-GIS über Internet oder in der BBK Einsicht zu nehmen. Der neue elektronische Prüfbericht trägt verstärkt dazu bei, dass den Landwirten die Kontrollsachverhalte nicht ausreichend erklärt werden. Erst nach Erhalt des elektronischen Prüfberichts werden vielfach dem Landwirt die Augen geöffnet.

􀂃 Der elektronische Prüfbericht ist bei größerer Schlaganzahl für den Landwirt nicht nachvollziehbar (unübersichtlich).

􀂃 Bei der Maßnahme Ökopunkte NÖ wurden Landschaftselemente (LE) beim Einstieg von Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung erhoben. Bei Kontrollen werden sehr häufig LE von weniger sachverständigen Kontrolleuren aberkannt oder abgeändert (Typ und Ausmaß). Amtlich festgestellte Sachverhalte haben von Laien-Kontrolleuren unangetastet zu bleiben, der Landwirt muss sich auf amtliche Feststellungen verlassen können.

􀂃 Auch im Bereich der Alm- und Gemeinschaftsweidefutterflächen wurden diese von Beamten des Amtes der NÖ Landesregierung (Agrarbehörde) in den Jahren 2007/2008 digitalisiert. Bei Kontrollen im Jahr 2011 gab es erhebliche Abweichungen, rigorose und teilweise nicht nachvollziehbare Futterflächenreduzierungen (NLN-Faktor) der Kontrolleure ergaben teilweise Minderflächen von 30 % und darüber.

Forderungen zu maßvoller und verhältnismäßiger Sanktionierung

􀂃 Den Landwirten und auch der Kammer ist offiziell der Sanktionskatalog nicht bekannt. Es geht nicht an, dass seitens der Landwirte im Rahmen von Förderungsprogrammen Verpflichtungen eingegangen werden, wobei offen gelassen wird, welche Auswirkungen bei Fehlverhalten zu erwarten sind. Der Sanktionskatalog ist zu Beginn von Programmen offen zu legen und muss für die gesamte Förderperiode unverändert gelten.

􀂃 Die Toleranzen sind sowohl bei den praktizierten ÖPUL- als auch INVEKOS-Sanktionen zu gering. Dadurch kommt es schon bei geringen Abweichungen (z.B. knapp über 3,0 %), die sich vielfach auch nur im Auslegungsbereich (Waldabgrenzungen,…) bewegen, zu erheblichen Sanktionen. Verstärkt wird dieser Sachverhalt bei Sanktionskumulationen über Antragsjahre hinweg.

􀂃 Im Rahmen von Sanktionskumulationen bei Ökopunkten NÖ werden existenzgefährdende Ausmaße erreicht. Sanktionen sind notwendig, diese haben aber verhältnismäßig zu sein.

􀂃 Die Sanktionierung bei Ökopunktebetrieben darf nicht nach ÖPUL-Sanktionsbestimmungen erfolgen, sondern muss nach INVEKOS-Sanktionsregeln erfolgen (Ausschaltung von Kumulationen).

Forderung betreffend unabhängiger Beurteilung im Falle von Berufungen und Ersuchen

um Richtigstellung

Im Falle von Berufungen und Ersuchen um Richtigstellung werden Einwände seitens des Landwirtes von der Fachabteilung in der AMA, oft nur nach telefonischer Rücksprache mit dem AMA-Vorortkontrolleur, meist vom Büro aus beurteilt. Die Meinung des Kontrollorganes ist vorrangig und wird in fast allen Fällen bestätigt. Meist wird auch keine Nachkontrolle vorgenommen oder angeordnet. Der Sinn von Berufungen oder Ersuchen um Richtigstellung ist damit in Frage zu stellen. Einwände finden scheinbar nur dann Beachtung, wenn sie auf zumindest fachlich gleicher Ebene, von unabhängiger Seite kommen. Im Falle von Beanstandungen mit erheblichen Sanktionsauswirkungen müssen Landwirte die Möglichkeit haben, eine Nachkontrolle mit unabhängiger fachlicher Beurteilung

(Schlichtungsstelle, Ministerium, etc.) ev. unter Beteiligung der Interessenvertretung einzufordern.

Forderungen betreffend Rückabwicklung

􀂃 Wenn technisch bessere Unterlagen (neue Hofkarten) zur Flächenermittlung ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, dann haben diese ab diesem Stichtag relevant zu sein. Es ist inakzeptabel, dass diese besseren Unterlagen für eine Flächennutzungsverfolgung bis zum Verpflichtungsbeginn zurück (meist 2007) und darüber hinaus verwendet werden, um grundsätzlich abgeschlossene Förderungsjahre neu aufzurollen. Das verursacht zeitlich unbegrenzte und überhaupt nicht mehr kalkulierbare Rechtsunsicherheit für die Antragsteller und nicht mehr zu bewältigende Bürokratie, wobei neben der grundsätzlichen Zulässigkeit auch die Effizienz zu hinterfragen ist.

􀂃 Im Falle von Flächenreduktionen in Mehrfachanträgen kommt es zur bekannten Rückabwicklung, wobei Landwirte mit Abweichungen von über 0,50 ha die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, Landwirten mit Abweichungen bis 0,50 ha wurde unterstellt, sie hätten nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen (NLN) in Vorjahren beantragt. Landwirten von vornherein zu unterstellen, NLN-Flächen beantragt zu haben bedeutet generelle Kriminalisierung.

Forderungen zur Flächendigitalisierung

􀂃 Die Qualität der Luftbilder ist in Teilgebieten derart schlecht, dass auf Basis dieser Bilder nicht digitalisiert werden kann. Aufgrund erheblicher Berg- und Waldschatten erscheinen manche Feldstücke zur Gänze schwarz. Schuld daran ist in erster Linie der Befliegungszeitpunkt. Luftbildaufnahmen vom Spätsommer und Herbst, sowie von Morgen- und Abendstunden sind absolut unbrauchbar.

􀂃 Der zeitliche Druck für die Abwicklung der Flächendigitalisierung in den Bezirksbauernkammern ist enorm. Das Flächendigitalisierungsergebnis ist von enormer Bedeutung, daher muss dieser unabhängig von der Frage der Kostentragung auch der entsprechende Zeitrahmen eingeräumt werden.


 

􀂃 Digitalisierungspersonal ist zukünftig die entsprechende Einschulung zu gewähren. Eine Zertifizierung sollte dazu beitragen, dass eine entsprechende Qualität und einheitliche Vorgangsweise gesichert wird. Eine angemessene Bezahlung ist auch eine Voraussetzung dafür, qualitativ gutes Personal akquirieren zu können. Die erhobenen Forderungen stellen bei weitem noch keine vollzählige Aufzählung der Probleme in der AMA-Kontrollabwicklung dar, es wurden die wesentlichsten Bereiche angeführt.

Die politische Tragweite der Verhältnisse ist enorm. In sehr vielen Gesprächen wird seitens der betroffenen Landwirte ein entschiedenes Einschreiten des Bauernbundes, bei sonstigem Vertrauensverlust, gefordert.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie stehen Sie zu dieser, in der Resolution vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Forderung, wonach die AMA-Kontrollen wieder auf ein erträgliches Ausmaß zu reduzieren wären?

 

2.    Ist diese Forderung berechtigt?

 

3.    Wenn ja, wann werden Sie etwas in dieser Angelegenheit unternehmen?

 

4.    Wie stehen Sie zur in der Resolution vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Forderung, AMA-Flächenkontrollen auf die Vegetations- bzw. Bewirtschaftungszeit einzuschränken?

 

5.    Ist diese Forderung berechtigt?

 

6.    Wenn ja, was und wann werden Sie etwas in dieser Angelegenheit unternehmen?

 

7.    Wie stehen Sie zum vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach die Detailauslegung der Sachverhalte durch einzelne Kontrolleure sehr unterschiedlich ist, die fachliche Kompetenz der Kontrollorgane unzureichend und eine Qualitätssicherung der Kontrolle nicht vorhanden oder mangelhaft wäre?

 

8.    Ist dieser Vorwurf berechtigt?

 

9.    Wenn ja, wann werden Sie etwas in dieser Angelegenheit unternehmen?

 

10. Wie stehen Sie zu dieser, in der Resolution vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Forderung, wonach Distanzmessungen von Kontrolleuren zu Hause und auf Skizzen durchgeführt werden und damit zwangsweise zu Fehlergebnissen führen?

 

11. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

12. Werden Sie diese Methode abstellen und eine Rückkehr zu objektiven Messmethoden umsetzen?

 

13. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach der elektronische Prüfbericht bei größerer Schlagzahl für den Landwirt nicht nachvollziehbar und unübersichtlich ist?

 

14. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach „Laienkontrolleure“ amtlich festgestellte Sachverhalte durch die NÖ Landesregierung bei der Maßnahme Ökopunkte NÖ abändern und aberkennen?

 

15.  Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach es bei Kontrollen im Bereich der Alm- und Gemeinschaftsweidefutterflächen im Jahr 2011 zu rigorosen und teilweise nicht nachvollziehbaren Futterflächenreduzierungen (NLN-Faktor) gekommen ist, obwohl diese Flächen 2007/2008 von Beamten der NÖ Landesregierung digitalisiert wurden?

 

16. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, dass den Landwirten und auch der Landwirtschaftskammer offiziell kein Sanktionskatalog bekannt ist?

 

17. Wie stehen Sie zu der vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs)  erhobenen Forderung, den Sanktionskatalog offenzulegen und für die gesamte Förderperiode unverändert zu lassen?

 

18. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach Toleranzen bei den praktizierten ÖPUL- als auch INVEKOS-Sanktionen zu gering sind?

 

19. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

 

20. Wenn ja, was werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen, und wann werden Sie etwas unternehmen?

 

21. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach es schon bei geringen Abweichungen zu erheblichen Sanktionen kommt?

 

22. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

 

23. Wenn ja, was werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen, und wann werden Sie etwas unternehmen?

 

24. Wie stehen Sie zu der vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs)  erhobenen Forderung, die Sanktionierung bei Ökopunktebetrieben nicht nach ÖPUL-Sanktionsbestimmungen sondern nach INVEKOS-Sanktionsregeln durchzuführen?

 

25. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach der Sinn von Berufungen oder Ersuchen um Richtigstellung in Frage zu stellen wäre, wenn die Meinung des Kontrollorgans vorrangig bewertet wird und meist auch keine Nachkontrollen vorgenommen werden?

 

26. Wie stehen Sie zu der vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs)  erhobenen Forderung, Landwirten die Möglichkeit einzuräumen, im Falle von Beanstandungen und Sanktionen durch die AMA, eine Nachkontrolle mit unabhängiger fachlicher Beurteilung unter Beteiligung der Interessenvertretung einzuräumen?

 

27. Wann ist mit so einer Möglichkeit einer objektiven und unabhängigen Nachkontrollmöglichkeit für Landwirte zu rechnen?

 

28. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, wonach Landwirten, mit Abweichungen bis 0,5 ha (NLN) unterstellt wird, sie hätten landwirtschaftlich genutzte Flächen unberechtigt beantragt und sie hätten keine Möglichkeit einer Stellungnahme?

 

29. Wie stehen Sie zu dem vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs) erhobenen Vorwurf, dass Luftbilder in Teilgebieten derart schlecht wären, dass auf Basis dieser Bilder nicht digitalisiert werden können?

 

30. Ist dieser Vorwurf berechtigt?

 

31. Wenn ja, wann werden Sie etwas in dieser Angelegenheit unternehmen?

 

32. Wie stehen Sie zu der vom NÖ-Bauernbund (Bezirk Waidhofen/Ybbs)  erhobenen Forderung, dem Digitalisierungspersonal eine entsprechende Einschulung zu gewähren, um den Landwirten eine entsprechende Beratungsqualität und einheitliche Vorgangsweise des Personals sicherzustellen?