11437/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Jury
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Ratingagenturen
„Österreich steht auf gesunden Beinen“ so wird der Vizekanzler im Kurier vom 17.04.2012 zitiert. Aufgrund der geringen Arbeitslosigkeit und des niedrigen Defizits 2011, wurde an Österreich von der Ratingagentur Fitch die Bestnote, das AAA, vergeben.
Obwohl es sich hier um Privatfirmen ohne demokratische Legitimation handelt, haben ihre Noten großen Einfluss: Geschäftsbanken, Notenbanken, Aufsichtsbehörden und Investoren richten sich nach den berüchtigten Buchstabencodes. Dabei ist das Risiko von den amerikanischen Ratingagenturen wieder herabgestuft zu werden, sehr groß. Denn durch die Verschlechterung der Bilanzen der österreichischen Bankentöchter in Osteuropa, könnte sich auf ein zukünftiges Rating verschlechternd auswirken.
Dabei wird die Regierung nicht müde, sich selbst für dieses Rating und den weiteren Erhalt des Tripple-A Status zu loben. Die Finanzministerin hofft nun, dass sich das Triple-A von der Ratingagentur Fitch auf die Bewertung durch die anderen Agenturen positiv auswirkt, da die Ausblicke der beiden anderen amerikanischen Agenturen Standard & Poor´s und Moody´s negativ ausfielen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgend
Anfrage
1. Wer beauftragte die amerikanischen Ratingagenturen (Fitch, Moody´s und Standard & Poor´s) Österreich einem Rating zu unterziehen?
2. Entstanden bezüglich des Ratings von Österreich für die Republik kosten und wenn ja, in welcher Höhe fielen diese aus (Bitte um Aufschlüsselung der Kosten nach Agentur)?
3. Welche Interessen vertreten die Ratingagenturen bei einer Überprüfung der Bonität eines Landes oder einer Gesellschaft?
4. Wird bei der Überprüfung der Bonität durch eine Ratingagentur auf österreichische/europäische Wirtschaftsinteressen Rücksicht genommen?
5. Wurde die EU-Rating-VO (Verordnung Nr. 1060/2009) in Österreich umgesetzt (bezugnehmend auf die Verteilung der Aufsichtsbefugnisse zwischen ESMA und nationalen Aufsichtsbehörden)?
6. Haben Sie Kenntnis davon, dass in Europa eine eigene Ratingagentur installiert werden soll und wenn ja, wie weit sind diesbezüglich die Verhandlungen fortgeschritten.
7. Wird eine Machbarkeitsstudie über die Gründung einer solchen Agentur von Seiten der EU durchgeführt/angestrebt?
8. Welchen Regelungen wird eine solche europäische Ratingagentur unterliegen?
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die österreichische Regierung bei der EU angestrengt/gesetzt, um eine europäische Ratingagentur zu forcieren?
10. Gibt es Seitens der österreichischen Regierung Überlegungen, bezüglich der Errichtung einer unabhängigen europäischen Behörde zur Bewertung von Bonitäten, um Interessenskonflikte künftig zu vermeiden?
11. Sehen Sie aufgrund der derzeitigen Situation die Notwendigkeit einer Novellierung zB. des Bankwesengesetzes, worin auf Ratings vertraut wird, wobei für die Ratingagenturen jegliche Haftung ausgeschlossen ist?