11466/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für eine Gesundheitsreform

 

 

Seit Monaten finden Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Hauptverband für eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für eine Gesundheitsreform statt. Aus den wenigen Informationen, die öffentlich werden, kann man ableiten, dass grundlegende Änderungen im System der Gesundheitsversorgung, vor allem auch für den niedergelassenen Bereich in Österreich, geplant sind.

Wie kolportiert wird, haben sich Bund, Länder und Hauptverband bereits prinzipiell darauf geeinigt, Spitalsbereich und niedergelassenen Bereich gemeinsam zu planen, zu steuern und zu finanzieren. Unter dem Schlagwort „Zielsteuerungssystem“ soll es zu einer zentralen Steuerung der medizinischen Versorgung kommen. Ebenso ist geplant, in die Gesamtverträge zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung einzugreifen, um Einzelverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Sozialversicherung abschließen zu können. Das würde alle bewährten sozialpartnerschaftlichen Regeln verletzen. Darüber hinaus wäre der Beruf des Arztes kein freier Beruf mehr, würden Ärztehonorare künftig tatsächlich per Verordnung beschlossen, also ohne Einbindung der gesetzlich legitimierten Standesvertretung.

Ebenso soll geplant sein, dass den Ordinationen per Verordnung das Dokumentationssystem der Spitalsambulanzen aufgezwungen werden soll.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wer ist bei diesen Verhandlungen zu einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für eine Gesundheitsreform anwesend?

 

2.    Warum ist die Österreichische Ärztekammer nicht in diese Gespräche eingebunden?

 

3.    Ist es richtig, dass diese Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen?

4.    Ist geplant, zwischen Bund, Ländern und Hauptverband ein Gesamtbudget für den Gesundheitsbereich festzulegen?

 

5.    Wenn ja, wer soll dieses auf Bundesebene und auf Landesebene festlegen und anhand welcher Parameter?

 

6.    Sollen künftig Versorgungsziele vereinbart werden?

 

7.    Wenn ja, wer soll diese Versorgungsziele in welcher Form vereinbaren?

 

8.    Ist geplant, dass die „Landesgesundheitsplattform neu“ als Behörde eingerichtet und mit Verordnungskompetenz ausgestattet wird?

 

9.    Wenn ja, ist geplant, die Ärztekammern in den Landesgesundheitsplattformen zu gleichberechtigten Partnern mit Sozialversicherung und Land zu machen und eine einvernehmliche Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, die die Ärzteschaft betreffen, sicherzustellen?

 

10. Wer soll künftig die Versorgung im niedergelassenen Bereich planen (Stellenplan)?

 

11. Wer soll in der „Landesgesundheitsplattform neu“ künftig vertreten sein?

 

12. Inwieweit wird die Ärztekammer diesbezüglich weiter eingebunden sein?

 

13.  Wie soll diese Planung künftig erfolgen?

 

14. Soll es eine verbindliche Leistungsaufteilung zwischen niedergelassenem Bereich und Krankenhausbereich geben?

 

15. Wenn ja, wer soll diese festlegen?

 

16. Soll dem niedergelassenen Bereich das aufwändige Dokumentationssystem des Krankenhausbereiches auferlegt werden?

 

17. Wenn ja, welcher Vorteil soll dadurch gegeben sein?

 

18. Soll es künftig verbindliche Honorarvorgaben für die Verhandlungen zwischen Sozialversicherung und Ärztekammern geben?

 

19. Wenn ja, von wem?

 

20. Können Sie ausschließen, dass es ein Abgehen vom Gesamtvertrag in der derzeitigen Form geben wird?

 

21. Wird die Österreichische Ärztekammer bzw. werden die Landesärztekammern auch hinkünftig in allen Bundesländern bei allen Verhandlungen dabei sein?

 

22. Wenn nein, warum nicht?