11480/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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Am 19.12.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Beziehung einer Psychologin der JA N.N.2 mit einem Häftling

 

In der Tageszeitung „Heute“ vom 24.04.2012 findet sich ein Artikel mit dem Titel:
„Gutachterin ließ Kinderschänder frei – dann wurde er ihr Liebhaber!“

 

Die Zeitung führt weiter aus: „Ein Brief mit brisantem Inhalt beschäftigt derzeit das Justizministerium: Die leitende Psychiaterin der Strafanstalt N.N.2 (NÖ), N.N.1 (50), soll mit dem verurteilten Kinderschänder und Ex-Insassen Peter S. (53) eine Liebesbeziehung führen. Ein Wärter der Anstalt N.N.2 bestätigt die Liaison: „Ja, davon weiß hier fast jeder. So eine Affäre ist unprofessionell und wirft ein schiefes Licht auf die gesamte Strafanstalt.“ Der Insider weiß noch mehr: „Frau N.N.1 betreute den Häftling damals und soll ihm sogar ein positives Gutachten geschrieben haben – so kam der Missbrauchstäter angeblich früher frei“ (es gilt die Unschuldsvermutung). Der Ehemann (53) der Medizinerin wurde damals misstrauisch und beauftragte einen Detektiv. Der Schnüffler bestätigte prompt den Verdacht – der gehörnte Gate ließ sich 2008 scheiden. N.N.1 zog mit dem Kinderschänder nach N.N.3. Auf Anfrage von „Heute“ reagierte die Gutachterin jetzt gereizt: „Solche Lächerlichkeiten kommentiere ich nicht.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Gesundheit, über die behaupteten Vorwürfe gegen Fr. N.N.1 in der Justizanstalt N.N.2 informiert wurde?

 

1.1 Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch die Dienstbehörde ergriffen um den genauen Sachverhalt  in Erfahrung zu bringen?

          

           1.2 Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?

 

2. Ist es richtig, dass ein diesbezügliches Schreiben an die Abteilung II/A/3 an das Bundesministerium für Justiz ergangen ist?

 

           2.1 Wenn ja, wie wurde dieses Schreiben behandelt?

 

2.2 Wenn ja, an welche anderen Abteilungen wurden über dieses Schreiben informiert?

 

3. Wurden Prüfmaßnahmen gegen Frau N.N.1 seitens des BMG eingeleitet?

 

           3.1 Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?

 

           3.2 Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft angezeigt?

 

           4.1 Wenn ja, wann und durch wen?

 

           4.2 Wenn nein, warum nicht?

 

5. Ist es richtig, dass von Frau N.N.1 psychologische Beurteilungen verfasst werden, die für Einschätzungen von Sexualstraftätern, unter anderem für vorzeitige Entlassungen dieser dienen?

 

6. Verfasst Fr. N.N.1 in der JA N.N.3 zurzeit Gutachten über Häftlinge?

 

7. Besteht nicht der begründete Verdacht, dass Fr. N.N.1 bzw. Psychologen generell durch solch eine Beziehung in ihrer Beurteilungsfähigkeit für Insassen solcher Deliktgruppen eingeschränkt bzw. beeinflusst ist oder war?

 

7.1 Wenn ja, warum ist Fr. N.N.1 noch immer in der JA N.N.2 tätig und erstellt psychologische Beurteilungen?

 

7.2 Wenn nein, wie begründet das BMG die völlige Unvoreingenommenheit von Fr. N.N.1?

 

8. Welche Konsequenzen wurden bereits aus der Causa gezogen?

 

9. Wie ist die weitere Vorgehensweise des Bundesministeriums für Gesundheit in dieser Causa?