11481/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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Am 19.12.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

ANFRAGE

des Abgeordneten Lausch,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Beziehung einer Psychologin der JA N.N.2 mit einem Häftling

 

In der Tageszeitung „Heute“ vom 24.04.2012 findet sich ein Artikel mit dem Titel:
„Gutachterin ließ Kinderschänder frei – dann wurde  er ihr Liebhaber!“

 

Die Zeitung führt weiter aus: „Ein Brief mit brisantem Inhalt beschäftigt derzeit das Justizministerium: Die leitende Psychiaterin der Strafanstalt N.N.2 (NÖ), N.N.1 (50), soll mit dem verurteilten Kinderschänder und Ex-Insassen Peter S. (53) eine Liebesbeziehung führen. Ein Wärter der Anstalt N.N.2 bestätigt die Liaison: „Ja, davon weiß hier fast jeder. So eine Affäre ist unprofessionell und wirft ein schiefes Licht auf die gesamte Strafanstalt.“ Der Insider weiß noch mehr: „Frau N.N.1. betreute den Häftling damals und soll ihm sogar ein positives Gutachten geschrieben haben – so kam der Missbrauchstäter angeblich früher frei“ (es gilt die Unschuldsvermutung). Der Ehemann (53) der Medizinerin wurde damals misstrauisch und beauftragte einen Detektiv. Der Schnüffler bestätigte prompt den Verdacht – der gehörnte Gate ließ sich 2008 scheiden. N.N.1 zog mit dem Kinderschänder nach N.N.3. Auf Anfrage von „Heute“ reagierte die Gutachterin jetzt gereizt: „Solche Lächerlichkeiten kommentiere ich nicht.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie viele Personen, die nach dem § 201 bis 220b des Strafgesetzbuches verurteilt wurden sind, sind zum heutigen Zeitpunkt in Haft (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Delikte und Justizanstalten)?

 

2. Wie viele Strafgefangene der obengenannten Deliktgruppen wurden in den Jahren 2006 bis zum heutigen Zeitpunkt vorzeitig aus der Haft entlassen (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Delikte, Grund der vorzeitigen Entlassung und Justizanstalten)?

 

3. Ist es richtig, dass die Dienstbehörde schon seit mehreren Monaten, über die behaupteten Vorwürfe gegen Fr.N.N.1 in der Justizanstalt N.N.2 informiert ist?

 

3.1 Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch die Dienstbehörde ergriffen um den genauen Sachverhalt  in Erfahrung zu bringen?

 

           3.2 Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?

 

4. Seit wann sind die erhobenen Vorwürfe gegen die Psychologin Fr. N.N.1 dem BMJ bzw. in der Vollzugsdirektion bekannt?

 

5. Entspricht es den Tatsachen, dass es mit Fr. N.N.1 betreffend dieser Causa bereits Gespräche in der Vollzugsdirektion gegeben hat?

 

           5.1 Wenn ja, wer war bei den Gesprächen anwesend?

 

           5.2 Wenn ja, was war der genaue Grund des Gesprächs?

 

5.3 Wenn ja, was ist das Ergebnis dieses Gespräches bzw. wie war die weitere Vorgehensweise der Vollzugsdirektion?

 

6. In welcher Funktion ist Fr. N.N.1 in der Justizanstalt tätig?

 

7. Ist es richtig, dass von dieser Person psychologische Beurteilungen  verfasst werden, die für Einschätzungen von Sexualstraftätern, unter anderem für vorzeitige Entlassungen dieser dienen?

 

8. Ist es zutreffend bzw. sind Ihnen Vorwürfe bekannt, dass Fr. N.N.1 mit einen ehemaligen Strafgefangen der wegen eines Sexualdeliktes in Haft war eine sexuelle Beziehung hatte, und sie diesen Strafgefangenen auch in der Haft betreute?

 

           8.1 Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in dieser Sache ergriffen?

          

           8.2 Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?

 

9. Ist es zutreffend, dass Frau N.N.1 für den genannten Häftling Peter S. ebenfalls Gutachten erstellt hat?

 

10. Ist der Häftling Peter S. vorzeitig aus der Haft entlassen worden?

 

11. Aufgrund welchen Deliktes ist war der Häftling in Haft?


12. Verfasst Fr. N.N.1 in der JA N.N.3 zurzeit Gutachten über Häftlinge?

 

13. Wie Häftlinge der JA N.N.2 wurden in den letzten 5 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen, die von Fr. N.N.1 betreut wurden oder über die Fr. N.N.1 Gutachten geschrieben haben? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Jahr, Anzahl der Entlassungen, Deliktgruppen)

 

14. Ist das BMJ nicht der Meinung das solch eine Beziehung ein schlechtes Bild auf die gesamte Justiz wirft?

 

15. Besteht nicht der begründete Verdacht, dass Fr. N.N.1 durch solch eine Beziehung in ihrer Beurteilungsfähigkeit für Insassen solcher Deliktgruppen eingeschränkt bzw. beeinflusst ist oder war?

 

16. Wenn ja, warum ist Fr. N.N.1 noch immer in der JA N.N.2 tätig und erstellt psychologische Beurteilungen?

 

17. Wenn nein, wie begründet das BMJ, die völlige Unvoreingenommenheit von Fr. N.N.1 ?

 

18. Wie begründen Sie, dass laut Tageszeitung „Heute“ nahezu die gesamte Anstalt über die Vorwürfe Bescheid weiß, jedoch von Seiten des Ministeriums bisher noch nichts dagegen unternommen wurde?

 

19. Welche Konsequenzen wurden bereits aus der Causa gezogen?

 

20. Wie ist die weitere Vorgehensweise des Ministeriums bzw. der Vollzugsdirektion in dieser Causa?