11493/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Strache, Dr. Graf

und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend BAWAG-Vermögen

 

Ab 25. April 2012 kommt es zu einem neuerlichen Strafprozess in Sachen BAWAG-Vermögen. Rund fünf Jahre nach dem ersten BAWAG-Strafprozess im Juli 2007 muss das Verfahren in zentralen Teilen wiederholt werden. Der OGH kippte das erstinstanzliche Urteil von Richterin Claudia Bandion-Ortner, 2008 bis 2011 ÖVP-Justizministerin, in großen Teilen wegen Formalfehler. Wegen Untreue gemäß § 153 StGB sind der Investmentbanker Wolfgang Flöttl sowie die früheren BAWAG-Vorstände Peter Nakowitz, Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker angeklagt. Auch Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter werden als Beschuldigte geführt. Einzig Ex-Generaldirektor Johannes Zwettler muss diesmal nicht auf die Anklagebank.

 

Kern der Anklage sind die Spekulationsverluste von Wolfgang Flöttl, der BAWAG-Gelder in Milliardenhöhe verspekuliert haben soll. Im ersten BAWAG-Prozess ging man von einem Gesamtschaden von 1,72  Milliarden Euro aus, diese Summe reduzierte der OGH auf 1,2 Milliarden Euro. Flöttl behauptet bis heute, dass er jenes Geld, das ihm die SPÖ-nahe Gewerkschaftsbank für Investments überlassen hatte, bei riskanten Finanzspekulationen verloren hatte.

 

Demgegenüber erhebt der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner in diesem Punkt schwere Vorwürfe gegen Wolfgang Flöttl. Laut Elsner hätte Flöttl mindestens eine Milliarde nicht verspekuliert, sondern veruntreut. Demnach hätten die Spekulationsverluste nicht in diesem hohen Ausmaß stattgefunden, sondern wären vorgetäuscht.  Gleichzeitig werden von Elsner auch immer wieder die Vergleichsverhandlungen der BAWAG mit dem US-Investmenthaus Refco kritisiert, deren Ergebnisse zu Lasten des BAWAG-Eigentümers ÖGB sowie letztendlich der Republik Österreich als Retter der BAWAG gegangen seien.

 


Elsner vertritt den Standpunkt, dass sich weder der BAWAG-Eigentümer ÖGB, noch der neue BAWAG-Vorstand Ewald Nowotny und auch nicht die Republik Österreich um eine Ausforschung der angeblich verspekulierten Gelder bemüht hätten. Vielmehr sei ein Vergleich, d.h. ein Non-Prosecution-Agreement zu Lasten der BAWAG abgeschlossen worden, man hätte Ausforschungsinitiativen gegen Flöttls Vermögen vorschnell abgebrochen und dessen Vermögen freigegeben. Unter anderem soll in diesem Non-Prosecution-Agreement von einer „Beihilfe des Verschleierns der erheblichen Überschuldung von Refco vor Investoren und Gläubigern“ durch frühere Angestellte der BAWAG die Rede sein. 

Da die Republik Österreich durch das Bundesministerium für Finanzen 2006 federführend an der Rettung der BAWAG beteiligt war, und die Anteile der BAWAG an der Österreichischen Nationalbank übernommen hatte, muss ein fundamentales Interesse bestehen, dass hier völlige Aufklärung erfolgt.

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für  Finanzen  nachfolgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.       Wie hoch waren die tatsächlichen Verluste, die Wolfgang Flöttl im Zuge von Spekulationsgeschäften für die BAWAG erzielt hatte?

2.       In welchen Zeitraum fanden diese Verluste statt?

3.       Bei welchen Investmentgeschäften fanden diese Verluste statt?

4.       An welchen Börsen fanden diese Verluste statt?

5.       Auf welcher Grundlage wurden diese tatsächlichen Verluste angenommen?

6.       Wer hat im Bundesministerium für Finanzen diese tatsächlichen Verluste erhoben,  bewertet und akzeptiert?

7.       Gab es diesbezüglich Weisungen?

8.       Wann wurden diese Weisungen erteilt?

9.       Welche Akten mit welchen Aktenzahlen und welchen Akteninhalten wurden zu den Verlusten der BAWAG bei Spekulationsgeschäften im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

10.   Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

11.   Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

12.   Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

13.   Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

14.   Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?

15.   Welche Informationen zu den Verlusten wurden durch das Bundesministerium für Finanzen bei der BAWAG angefordert?

16.   Wer hat diese Informationen angefordert?

17.   Welche Informationen zu den Verlusten wurden durch das Bundesministerium für Finanzen  beim ÖGB angefordert?

18.   Wer hat diese Informationen angefordert?

19.   Welche Informationen zu den Verlusten wurden durch das Bundesministerium für Finanzen bei Dritten angefordert?

20.   Wer hat diese Informationen angefordert?

21.   Welche Informationen zu den Verlusten wurden durch das Bundesministerium für Finanzen bei internationalen Börsen angefordert?

22.   Wer hat diese Informationen angefordert?

23.   Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis darüber, ob sich die BAWAG oder der ÖGB Informationen über die tatsächlichen eingetretenen Verluste gesichert hat?

24.   Wenn ja, bei wem hat man sich diese Informationen gesichert?

25.   Welchen genauen Inhalt hat das Non-Prosecution-Agreement, das BAWAG und ÖGB bzw. andere der BAWAG und dem ÖGB zurechenbare Gesellschaften am 02.06.2006 in den USA abgeschlossen haben?

26.   Welche Dokumente stellte die BAWAG, der ÖGB bzw. die Republik Österreich potentiellen Klägern gegen das Bankinstitut im Zusammenhang mit der Refco-Causa zur Verfügung?

27.   Welche Kosten sind bei der BAWAG, dem ÖGB und in weiterer Folge bei der Republik Österreich durch dieses Non-Prosecution-Agreement entstanden?

28.   Ist Ihnen bekannt, dass der Hauptvertreter der REFCO Gläubiger in den Vereinigten Staaten, John P. Coffey, eidesstattlich erklärte, dass die BAWAG und der ÖGB, vertreten durch  die Vorstände bzw. Organwalter Nowotny, Koren, Hundstorfer, Foglar u.a. Unterlagen lieferte, welche die BAWAG belasteten und dadurch erst die Anklageerhebung und milliardenschwere Vergleichszahlung zustande kam?

29.   Welchen Informationsstand hat das Bundesministerium für Finanzen über den Vorhalt, dass  frühere Angestellte der BAWAG sowie Funktionäre und Organwalter des ÖGB in den Gremien der BAWAG von einer „erheblichen Überschuldung von Refco“ Kenntnis hatten?

30.   Welche BAWAG-Manager sowie Funktionäre und Organwalter des ÖGB sind im Non-Prosecution-Agreement einer Generalamnestie unterzogen worden?

31.   Aus welchen Gründen haben die BAWAG bzw. der ÖGB seinerzeit dem Non-Prosecution Agreement zugestimmt, in dessen Folge das eingefrorene Vermögen von Dr. Wolfgang Flöttl freigegeben worden ist?

32.   Wie werten Sie daher die öffentliche Behauptung des Herrn Gouverneur Nowotny, dass er diesen Vergleich schließen musste, um die Bank 2006 zu retten?

33.   Wie werten Sie in diesem Zusammenhang den Antrag Nowotnys und Hundstorfers auf Übernahme einer Staatsgarantie für die Bank?

34.   Sind Ihnen die vollständigen Dokumente zum Vergleich in den USA zugänglich gemacht worden?

35.   Ermittelt die Staatsanwaltschaft diesbezüglich wegen Untreue und anderer Delikte, welche sich aus den dolosen Handlungen der BAWAG und ÖGB Vorstände des Jahres 2006 ergeben, welche wiederum die BAWAG und den ÖGB im Ausmaß von mindestens einer Milliarde Euro schädigten?

36.   Sind Ihnen die Namen der BAWAG Kunden bekannt, welche durch den Vergleich profitierten, da ihr eingefrorenes Vermögen binnen weniger Tage durch den Vergleich freikam?

37.   Wann ja, welche Kunden profitierten vom Vergleich?

38.   Ist Ihnen bekannt, ob das Vermögen von Wolfgang Flöttl oder seiner Frau Anne Eisenhower vom US Gericht vor dem Vergleich eingefroren war und durch den Vergleich freikam?

39.    Sind Ihnen die „Temporary Restraining Order“ des US Gerichts bekannt?

40.   Ist Ihnen bekannt, ob das US Gericht den Vergleich zwischen BAWAG, ÖGB und den US Gläubigern und der US Staatsanwaltschaft nur unter der Bedingung genehmigte, dass die BAWAG an ein US Unternehmen verkauft werden durfte?  

41.   Hat das Bundesministerium für Finanzen dem Abschluss des Non-Prosecution Agreement zugestimmt?

42.   Wer hat im Bundesministerium für Finanzen dieses Non-Prosecution Agreement bewertet und akzeptiert?

43.   Gab es diesbezüglich Weisungen?

44.   Wann wurden diese Weisungen erteilt?

45.   Wer hat diese Weisungen erteilt?

46.   Welche Akten mit welchen Aktenzahlen, mit welchen Akteninhalten wurden zum Non-Prosecution Agreement im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

47.   Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

48.   Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

49.   Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

50.   Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

51.   Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?

52.   Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis darüber, warum die BAWAG bzw. ÖGB nicht auf das Dr. Flöttl zuzurechnende Vermögen gegriffen haben?

53.   Hat das Bundesministerium für Finanzen dieser Vorgangsweise zugestimmt?

54.   Wer hat im Bundesministerium für Finanzen diese Vorgangsweise bewertet und akzeptiert?

55.   Gab es diesbezüglich Weisungen?

56.   Wann wurden diese Weisungen erteilt?

57.   Wer hat diese Weisungen erteilt?

58.   Welche Akten mit welchen Aktenzahlen, mit welchen Akteninhalten wurden zu dieser Vorgangsweise im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

59.   Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

60.   Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

61.   Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

62.   Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

63.   Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?

64.   Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis darüber, warum die BAWAG ursprünglich das New Yorker Detektivbüro Nadrello mit der Ausforschung des Vermögens von Dr. Flöttl beauftragt,  in weiterer Folge dieses Projekt jedoch abgebrochen hat?

65.   Hat das Bundesministerium für Finanzen dieser Vorgangsweise zugestimmt?

66.   Wer hat im Bundesministerium für Finanzen diese Vorgangsweise bewertet und akzeptiert?

67.   Gab es diesbezüglich Weisungen?

68.   Wann wurden diese Weisungen erteilt?

69.   Wer hat diese Weisungen erteilt?

70.   Welche Akten mit welchen Aktenzahlen, mit welchen Akteninhalten wurden zu dieser Vorgangsweise im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

71.   Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

72.   Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

73.   Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

74.   Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

75.   Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?

76.   Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis davon, welche Ergebnisse die Arbeit des New Yorker Detektivbüro Nadrello bzw. anderer Nachforschungen hatte und warum diese Ergebnisse nicht verwertet wurden?

77.   Hat das Bundesministerium für Finanzen dieser Vorgangsweise zugestimmt?

78.   Wer hat im Bundesministerium für Finanzen diese Vorgangsweise bewertet und akzeptiert?

79.   Gab es diesbezüglich Weisungen?

80.   Wann wurden diese Weisungen erteilt?

81.   Wer hat diese Weisungen erteilt?

82.   Welche Akten mit welchen Aktenzahlen, mit welchen Akteninhalten wurden zu dieser Vorgangsweise im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

83.   Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

84.   Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

85.   Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

86.   Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

87.   Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?

88.   Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis darüber, in welcher Höhe eingefrorenes Vermögen von Dr. Flöttl bestanden hatte in welchem Zeitraum dieses in den USA eingefroren war?

89.   Hat das Bundesministerium für Finanzen dieser Vorgangsweise zugestimmt?

90.   Wer hat im Bundesministerium für Finanzen diese Vorgangsweise bewertet und akzeptiert?

91.   Gab es diesbezüglich Weisungen?

92.   Wann wurden diese Weisungen erteilt?

93.   Wer hat diese Weisungen erteilt?

94.   Welche Akten mit welchen Aktenzahlen, mit welchen Akteninhalten wurden zu dieser Vorgangsweise im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

95.   Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

96.   Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

97.   Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

98.   Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

99.   Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?

100.                       Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis darüber, welche Kundengelder und in welcher Höhe laut Mitteilung des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Ewald Nowotny durch eine Nichtunterzeichnung des Non-Prosecution Agreement gefährdet gewesen sind?

101.                       Hat das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis darüber, ob es sich bei den Geldern der BAWAG nicht ausschließlich um Guthaben aus dem Titel des Dollar Clearings gehandelt hat?

102.                       Hat das Bundesministerium für Finanzen dieser Vorgangsweise zugestimmt?

103.                       Wer hat im Bundesministerium für Finanzen diese Vorgangsweise bewertet und akzeptiert?

104.                       Gab es diesbezüglich Weisungen?

105.                       Wann wurden diese Weisungen erteilt?

106.                       Wer hat diese Weisungen erteilt?

107.                       Welche Akten mit welchen Aktenzahlen, mit welchen Akteninhalten wurden zu dieser Vorgangsweise im Bundesministerium für Finanzen erstellt?

108.                       Welche dieser Akten wurden in Papierform und welche in elektronischer Form geführt?

109.                       Wer waren die diesbezüglichen Sachbearbeiter?

110.                       Welche Einsichtsbemerkungen wurden in diesen Akten vorgenommen?

111.                       Wer hat diese Einsichtsbemerkungen verfasst?

112.                       Wem wurden diese Akten vor Abfertigung und wem vor Hinterlegung vorgeschrieben?