11509/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer,  Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend bundeseinheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz

BEGRÜNDUNG

 

Persönliche Assistenz ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen.

In Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden die Staaten aufgefordert,  Persönliche Assistenz als Unterstützungsleistung für die volle Einbeziehung in die Gesellschaft sowie zur Verhinderung von Isolation zur Verfügung zu stellen. Behinderte Menschen müssen die Möglichkeit haben,  ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

Ebenso enthält das geltende Regierungsübereinkommen den Auftrag, „die Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen“ zu prüfen.

Der Unabhängige Monitoringausschuss Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat eine öffentliche Sitzung zur Thema Persönliche Assistenz veranstaltet und auf Grundlage dieser Sitzung die Stellungnahme „Modelle Persönlicher Assistenz“ herausgegeben.

Während es für die Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen eine Bundesrichtlinie gibt, ist Persönliche Assistenz in den einzelnen Bundesländern nur sehr unterschiedlich verfügbar. Es gibt große Unterschiede betreffend Stundenkontingente, Stundensätze, Selbstbehalte und Abrechnungsmodalitäten.

Es ist immer noch leichter, einen Heimplatz zu bekommen als bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben. Da Gewalt und Missbrauch immer wieder in Heimen aufgedeckt wird, ist Persönliche Assistenz auch eine wichtige Maßnahme zur Gewaltprävention.


Ein Entschließungsantrag der Grünen war die Grundlage für einen 5-Parteien-Antrag betreffend die Schaffung von bundesweit einheitlichen Regelungen für die Persönliche Assistenz, der im März 2011 beschlossen wurde. Eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe wurde eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe tagt jedoch sehr selten und unter Ausschluss der Betroffenen. Ergebnisse wurden noch nicht bekanntgegeben. Die Betroffenen warten schon sehr lange auf diese Regelungen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie oft hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die aufgrund der 5-Parteien-Entschließung über die Schaffung von bundesweit einheitlichen Regelungen für die Persönliche Assistenz eingerichtet wurde,  bisher getagt?

 

2)    Welche Personen waren an der Arbeitsgruppe beteiligt?

 

3)    Warum erfolgte bisher noch keine Einbeziehung von Betroffenen, wie es ein Artikel 4 der UN-Konvention vorsieht?

 

4)    Wenn bereits Betroffene einbezogen wurden, in welcher Art und Weise erfolgte dies?

 

5)    Was sind die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Persönlichen Assistenz?

 

6)    Wodurch wollen Sie eine bedarfsgerechte Persönliche Assistenz sicherstellen?

 

7)    Planen Sie die Einführung von persönlichen Budgets?

 

8)    Wird die bundeseinheitliche Persönliche Assistenz einkommensunabhängig sein?

 

9)    Wenn ja, wie ist die Ausgestaltung geplant?

 

10) Wenn nein, warum nicht?

 

11)  Wird es einen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz geben?

 

12)  Beziehen Sie ExpertInnen aus anderen europäischen Ländern in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Persönlichen Assistenz ein?


13) Wenn ja, welche?

 

14) Wenn nein, warum nicht?

 

15) Planen Sie, Menschen mit Lernschwierigkeiten in den Bezieherkreis von Persönlicher Assistenz einzubeziehen?

 

16) Planen Sie,  Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen in den Bezieherkreis von Persönlicher Assistenz einzubeziehen?

 

17) Planen Sie, Menschen mit Sinnesbehinderungen in den Bezieherkreis von Persönlicher Assistenz einzubeziehen?

 

18) Planen Sie, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in den Bezieherkreis von Persönlicher Assistenz einzubeziehen?

 

19) Werden bei den zu schaffenden bundeseinheitlichen Regelungen zur Persönlichen Assistenz die internationalen „Richtlinien für eine beispielhafte nationale Gesetzgebung für Persönliche Assistenz“ umgesetzt?

 

20) Ist die Stellungnahme des Monitoringausschusses Grundlage für die neu zu schaffenden Regelungen über Persönliche Assistenz?

 

21) Wie oft wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch tagen?

 

22) Wann wird es bundeseinheitliche Regelungen über Persönliche Assistenz geben?

 

23) Planen Sie eine gleichzeitige Offensive, große Heime (ab 30 BewohnerInnen)  für Menschen mit Behinderungen zu schließen?