11518/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Desinformation durch den Präventivbeamten am Landeskriminalamt Oberösterreich

 

 

Wie die Zeitschrift „IWÖ Nachrichten“ in ihrer Ausgabe 1/12 berichtet, scheint es am Landeskriminalamt Oberösterreich keinen kompetenten Beamten (oder VB) zu geben, der zuverlässige und richtige Auskünfte über das geltende österreichische Waffenrecht geben kann. Der einzige Mitarbeiter des LKA OÖ, der auch gerne Medien gegenüber seine (unverbindliche) Interpretation des Waffenrechts zum Besten gibt, Ewald Kronawitter, hat davon offensichtlich jedoch keine Ahnung. So wird er etwa in der OÖ „Krone“ vom 24. Jänner 2012 mit dem Satz zitiert, dass, wer seine Waffe gesetzeskonform verwahre, diese ohnehin von der Munition getrennt aufbewahren müsse.

Menschen, die über bessere Kenntnisse des österreichischen Waffenrechts verfügen, mögen sich angesichts dieser Aussagen fragen, in welchem Land Ewald Kronawitter denn lebt oder welche Bedeutung für ihn das Wort „gesetzeskonform“ hat. Die Auskunft, mit der er in der OÖ „Krone“ zitiert wird, ist jedenfalls völlig falsch und entspricht nicht dem, was der gesetzestreue Bürger von einem Staatsdiener erwarten darf.

Eine Privatmeinung zu haben, mag Ewald Kronawitter unbenommen bleiben. Jedoch sollte er mit dieser hinter dem Berg halten, bis er die eigenen vier Wände erreicht hat und nicht seine Stellung als vermeintlicher „Experte“ dazu missbrauchen, die Bürger zu verunsichern und öffentlich Falschauskünfte zu erteilen. Ein Verstoß gegen das Beamtendienstgesetz (BDG), das mehrfach[1] Unparteilichkeit verlangt, ist offensichtlich gegeben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Entspricht es der Auffassung des BMI einer ordentlichen Rechtspflege bzw. von Rechtssicherheit, wenn Beamte oder VB, die dem BMI unterstellten Verwaltungseinheiten angehören, öffentlich Falschauskünfte das Waffenrecht betreffend erteilen?

2.     Was wird das BMI unternehmen, um für den Bürger Rechtssicherheit herzustellen und das Auftreten von Fällen wie dem o.g. zu unterbinden?

3.     Hat das BMI im vorliegenden Fall des LKA OÖ gegen Ewald Kronawitter disziplinäre Schritte eingeleitet?

4.     Falls ja, mit welchem Ergebnis?

5.     Falls nein, bis wann wird das BMI im vorliegenden Fall des Landeskriminalamts OÖ gegen Ewald Kronawitter disziplinäre Schritte einleiten?

6.     Gibt es außer Ewald Kronawitter noch andere bekannte Fälle, wo in dem BMI unterstellten Verwaltungseinheiten Beamte (oder VB) wiederholt öffentlich Falschauskünfte zum Besten geben?

7.     Falls ja, wie wurde seitens des BMI darauf reagiert?

 

 

 



[1] Vgl. BDG § 43 (1) und (3)