11526/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend AMS-Werbung
Das Arbeitsmarktservice (AMS) versucht derzeit eine Image-Kampagne unter dem Motto „Wir kennen beide Seiten. Wir unterstützen beide Seiten“. Drei TV-Spots sowie sechs Print-Sujets und Online-Banner sollen die Österreicher von der Arbeit des AMS überzeugen.
Wer auch immer in Österreich arbeitslos wird und einen neuen Arbeitsplatz sucht, ist auf das AMS angewiesen. Aber auch die Unternehmen kennen das AMS. Der schlechte Ruf, den das AMS in der Öffentlichkeit genießt, rührt wohl daher, dass vom AMS immer wieder als arbeitssuchend gemeldete Personen, deren wirkliches Interesse an einer tatsächlichen Stelle gering bis nicht vorhanden ist, wie auch suchtkranke Menschen und Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, die dem AMS häufig schon über viele Jahre bekannt sind, an seriöse Unternehmen vermittelt werden. Aber auch Personen, deren Qualifikationen für die jeweilige Stelle nicht adäquat sind, werden immer wieder versucht zu vermitteln. Auf der anderen Seite werden Arbeitssuchende an Betriebe vermittelt, die beim AMS dafür bekannt sind, dass sie wiederholt Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht eingehalten haben.
Auch stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiter wirklich beide Seiten, jene der Unternehmer ebenso wie jene der Arbeitssuchenden, kennen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage: