11532/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Steviolglycoside (Süßstoff E 960)

BEGRÜNDUNG

Im November 2011 hat die EU-Kommission die Verarbeitung des Stevia-Süßstoffs Steviolglycosid in Lebensmitteln und Getränken erlaubt. Die Verordnung trat am 2. Dezember 2011 in Kraft. Die Pflanze Stevia jedoch ist in der EU zu Lebensmittelzwecken weiterhin nicht verkehrsfähig.

Zusatzstoffe haben bei den KosumentInnen gemeinhin keinen guten Ruf. Im Marketing wird deshalb eher auf die Abwesenheit von Zusatzstoffen hingewiesen. Bei Steviolglycosid verhält es sich anders. Die Stevia-Pflanze, aus welcher der Süssstoff gewonnen wird, hat bei zahlreichen KonsumentInnen einen guten Ruf, weshalb die Lebensmittelindustrie das Vorhandensein des Zusatzstoffes Steviolglycosid ausloben und auf deren Verbindung zu Stevia hinweisen möchte. Steviolglycoside werden in einem aufwendigen Verfahren gewonnen und sind nicht mit der Pflanze als solches gleichzusetzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Dürfen Steviolglykodside in einem Produkt als „natürliches gesüßt mit Stevia“ ausgelobt werden

2)    Dürfen Steviolglykodside in einem Produkt als „mit Stevia“ oder mit „Stevia gesüßt“ ausgelobt werden?

3)    Dürfen Steviolglykodside in einem Produkt als „mit Stevia-Extrakt“ oder „enthält Extrakt aus der Steviapflanze“ ausgelobt werden?


4)    Dürfen Steviolglykodside in einem Produkt als „mit Süssungsmittel/Süssstoff aus Stevia“ ausgelobt werden?

5)    Laut Aussagen der Schweizer Nationalratsabgeordneten Edith Graf- Litscher experimentiert die Firma Cargill, mit einem Jahresumsatz von 116,6 Milliarden US-Dollar, mit gentechnisch veränderten Stevia-Pflanzen. Wie kann sichergestellt werden, dass keine Produkte mit Steviolglycosid auf den österreichischen Markt gelangen, die aus gentechnisch manipulierten Stevia-Pflanzen stammen?