11543/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Folgeanfrage zu 10138/J und 10899/J betreffend gespeicherten Personen bei BVT und LVT

BEGRÜNDUNG

Gem § 53 SPG können Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen personenbezogene Daten ermitteln und weiterverarbeiten. In der Anfrage 10138/J der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde wurde die Frage gestellt, wie viele BürgerInnen demnach aus welchem Grund gespeichert sind. Das Bundesministerium für Inneres ließ diese Anfrage mit Verweis auf den „dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwand“ unbeantwortet.

In einer weiteren Anfrage 10899/J wurde die Frage gestellt, ob der Speicherungsgrund überhaupt vermerkt werde. Das Bundesministerium für Inneres antwortete: „Bei der überwiegenden Anzahl der Sicherheitsbehörden wird in den allgemeinen Protokollen der Speicherungsgrund nicht aufgenommen bzw. ausgewiesen […].”

Zumindest im Bereich des Elektronischen Daten- und Informationssystem der Staatspolizei (EDIS) ist aber eine Aufnahme bzw. Ausweisung des Speichergrundes unverzichtbar. Im EDIS speichert das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (ehemals Staatspolizei) alle Daten, die für eine Sicherheitsprüfung relevant sind. In diesem hochsensiblen Bereich muss der Speicherungsgrund jedenfalls zwingend dokumentiert sein, da ansonsten jede Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Speicherung verunmöglicht wäre.

Dem folgend führt auch der angeführte Auszug aus der EDIS-Datenbank eine eigene Rubrik Speichergrund, aus welchem die konkrete gesetzliche Voraussetzung für die Speicherung hervorgeht. So wurde beispielsweise der damaligen ÖH-Vorsitzenden Sigrid Maurer im Rahmen einer Auskunftserteilung ein EDIS-Auszug übermittelt, bei welchem ein Speichergrund vermerkt ist.


Es ist daher nicht richtig, wenn in Anfragebeantwortungen der Eindruck erweckt wird, dass derartige Daten – jedenfalls hinsichtlich eines Teils der Datensätze – nicht abfragbar wären. Richtigerweise hätten in den Anfragebeantwortungen die jedenfalls eruierbaren Daten aufgeschlüsselt sein müssen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Die Daten wie vieler Personen waren gemäß § 53 SPG im Elektronischen Daten- und Informationssystem der Staatspolizei (EDIS) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gespeichert?

2)    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Erfüllung einer ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht (§ 19) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (1) SPG im EDIS gespeichert?

3)    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Abwehr krimineller Verbindungen (§§ 16 Abs. 1 Z 2 und 21) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (2) SPG im EDIS gespeichert?


4)    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der erweiterten Gefahrenerforschung (§ 21 Abs. 3) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (2a) SPG im EDIS gespeichert?

5)    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Abwehr gefährlicher Angriffe (§§ 16 Abs. 2 und 3 sowie 21 Abs. 2), einschließlich der im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendigen Gefahrenerforschung (§ 16 Abs. 4 und § 28) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (3) SPG im EDIS gespeichert?

6)    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Vorbeugung wahrscheinlicher gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt (§ 22 Abs. 2 und 3) oder für die Vorbeugung gefährlicher Angriffe mittels Kriminalitätsanalyse, wenn nach der Art des Angriffes eine wiederholte Begehung wahrscheinlich ist, zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (4) SPG im EDIS gespeichert?

7)    Die Daten wie vieler Personen waren zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (6) SPG im EDIS gespeichert, um bei einem bestimmten Ereignis die öffentliche Ordnung aufrechterhalten zu können?

8)    Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds gemäß § 53 SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gespeichert?

9)    Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds in Zusammenhang mit der Erfüllung einer ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht (§ 19) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (1) SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) gespeichert?

10) Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds in Zusammenhang mit der Abwehr krimineller Verbindungen (§§ 16 Abs. 1 Z 2 und 21) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (2) SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) gespeichert?

11) Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds in Zusammenhang mit der erweiterten Gefahrenerforschung (§ 21 Abs. 3) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (2a) SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) gespeichert?


12) Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds in Zusammenhang mit der Abwehr gefährlicher Angriffe (§§ 16 Abs. 2 und 3 sowie 21 Abs. 2), einschließlich der im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendigen Gefahrenerforschung (§ 16 Abs. 4 und § 28) zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (3) SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) gespeichert?

13) Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds in Zusammenhang mit der Vorbeugung wahrscheinlicher gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt (§ 22 Abs. 2 und 3) oder für die Vorbeugung gefährlicher Angriffe mittels Kriminalitätsanalyse, wenn nach der Art des Angriffes eine wiederholte Begehung wahrscheinlich ist, zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (4) SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) gespeichert?

14) Die Daten wie vieler Personen waren mit Angabe des Speichergrunds zum Stichtag 1.12.2011 sowie 1.5.2012 gem. § 53 (6) SPG in Datenbanken des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (soweit möglich aufgegliedert nach Ländern) gespeichert, um bei einem bestimmten Ereignis die öffentliche Ordnung aufrechterhalten zu können?