11547/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerhard Huber,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Saalschutz durch Polizei und Beamte des Landeskriminalamtes

 

Am 5.4.2012 fand ab 10 Uhr am Bezirksgericht Josefstadt vor der Richterin Frau Mag. Eva Hummel eine öffentliche Verhandlung in der Strafsache AZ: 14 U 308/10f statt. Eine Zeugin wartete am Gang. Um ca. 10.45 Uhr klopfte es an der Türe, und zwei Polizisten in Zivil wollten in den Verhandlungssaal eintreten. Frau Mag. Hummel fragte, was sie wollen und die Polizisten verwiesen darauf, dass sie für den Saalschutz bestellt wurden. Frau Rat Mag. Hummel erklärte sinngemäß, dass dies nicht notwendig sei, sich alle wohlfühlen, und sie die Beamten nicht bestellt hätte. Die Beamten verließen daraufhin wieder den Saal. In der Folge wurde die Verhandlung für ca. eine ¾ Stunde unterbrochen. Die Beamten waren nach ihren eigenen Angaben gar nicht für 10.00 Uhr bestellt worden, sondern erhielten kurz vor ihrem Eintreffen den Anruf der Geschäftsleitung, so schnell wie möglich zum Saalschutz zu kommen. Zudem befanden sich auf dem Gang auch zwei Beamte des Landeskriminalamtes; einer von ihnen war AI Harald Geyer. Diesbezüglich gaben die beiden Polizisten an, dass ihnen der Umstand, dass auch Kollegen des Landeskriminalamtes angefordert wurden, nicht bekannt war.

Obwohl ihnen durch Frau Rat Mag. Eva Hummel mitgeteilt wurde, dass man sie nicht benötige, verließen die Polizeibeamten bis zum Ende der Verhandlung ihre Positionen vor dem Verhandlungssaal nicht.

Am 11.4.2012 richtete die Rechtsvertretung von Herrn E. eine Anfrage an die Gerichtsvorsteherin Dr. Thoma-Twaroch und ersuchte um Bekanntgabe des Grundes für den Saalschutz. Diese Anfrage wurde inhaltlich nicht beantwortet bzw. in einem Satz darauf verwiesen, dass die Sicherheit des Gerichts eine Agende der Justizverwaltung und Dienstellenleitung darstelle.


 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

1.    Wer hat den Saalschutz angefordert?

2.    Wie viele Beamte wurden angefordert?

3.    Aus welchem Grund wurde ein Saalschutz angefordert?

4.    Warum blieben die Beamten, obwohl nach Aussage Richterin kein Bedarf bestand, insgesamt vier Stunden vor dem Gerichtssaal?

5.    Warum wurden zusätzlich zwei Beamte des Landeskriminalamtes beigezogen?

6.    Was wurde über diesen Einsatz von den Polizeibeamten festgehalten? 

7.    Was wurde über diesen Einsatz von den Beamten des Landeskriminalamtes festgehalten?

8.    Wie hoch waren die Kosten für den genannten Einsatz für die vier bezeichneten Personen? (Bitte aufgegliedert pro Beamten/ pro Stunde)

9.    Aus welchem Budget sind die damit verbundenen Kosten zu bezahlen?

10.  Wurde die Anforderung des Saalschutzes dokumentiert und, wenn ja, was geht daraus konkret hervor und kann man in die Dokumente Einsicht nehmen?

11.  Existiert eine (Dienst)-Vorschrift zur Dokumentation derartiger Amtshandlungen? Wenn ja, wie lautet diese (Dienst)-Vorschrift?